Der friedliche Umsturz der Regierung der DDR durch die Bürger der DDR, genannt die Wende und die dadurch entstandenen Übernahme der DDR durch die damalige BRD jährt sich dieses Jahr zum 18. Male. Ich war live dabei, aber auch meine Erinnerung an den Tag und diese Zeit verblassen. Augenzeugen des historischen Ereignisses werden immer weniger und auch Berichte im Internet werden weniger. Das Internet behält nämlich nicht alle Informationen. Viele von den 90ziger und 2000er sind mit Relaunches von Webseiten verschwunden. Bleiben nur Bücher, die immer von der Gewinnerseite geschrieben werden. Das ist auch ein Fakt.
Der Verlierer in der Geschichte war die DDR, oder besser die Bevölkerung dieser. Als Sozialistischer Staat gab es kein „Privateigentum“ als solches. Ja, es gab es, aber Produktionsmittel waren hauptsächlich in der Hand des Staates, deklariert als VEB [Volkseigene Betriebe], gehörten dem „Volk“. Diese wurden im Vereinigungsvertrag einfach an die Treuhand übertragen. Wenn jemand die Macht über ein Gut, welches einen anderen gehört an sich reißt, ist das nach gültigen Gesetz, und ehemaligen Gesetz, BRD wie DDR, ein Raub oder Diebstahl. Defacto hat die Treuhand alle ehemaligen Staatsbürger der BRD beraubt.
Nach der Vorgeschichte der eigentliche Grund des Beitrags, die Aufstellung was mit dem Bestand der NVA [Nationale Volksarmee] der DDR passiert ist. Oberstleutnant a. D. Dipl. rer. mil Martin Kunze hat die Fakten zusammengetragen.
Kurz, die Verantwortlichen für die Abwicklung der NAV haben diese mit einem Verlust 1,5 Milliarden DM gebucht bei einem Sachvermögen von 200 Milliarden.
Man hat also 201,5 gebraucht, um 200 Milliarden zu vernichten.
Ich habe Angst, diese Informationen werden irgendwann mal verloren gehen, weshalb ich sie in diesen Blog einstelle
Waffen und Ausrüstung der NVA – wo sind sie geblieben? (Teil 1)
Waffen und Ausrüstung der NVA – wo sind sie geblieben? (Teil 2)
Geschrieben von Oberstleutnant a. D. Dipl. rer. mil Martin Kunze
Noch einmal: Waffen und Ausrüstung der NVA – wo sind sie geblieben?(Teil 1)
Wohl jedem in der NVA Gedienten oder bei ihr Beschäftigten ist jene eher unrühmliche Begebenheit im Gedächtnis geblieben, die sich in den letzten Jahren der Existenz unserer Armee meist in den späten Abendstunden in vielen Kasernen abspielte: Aus irgendeinem der im Dunkel liegenden Fenster der Unterkunftsblöcke tönte plötzlich eine laute, in der abendlichen Stille weithin hallende und an den klagenden Ruf eines Muezzin
erinnernde, fragende, Stimme: „EK’s, wo seid ihr?” (1) Und als hätten viele auf eben diesen Ruf gewartet, kam aus zahlreichen geöffneten Fenstern, vielstimmig und dumpf tönend, die langgezogene Antwort: „H i i i e r!” Wichtigster Grund: Bis Ende 1989 waren die Kasernen voll belegt, es galt die Forderung nach ständiger personeller Verfügbarkeit von 85%, Urlaub und Ausgang waren häufig „Mangelware”, das Verlangen nach dem Ende der Dienstzeit entsprechend groß. Ebenso prall gefüllt waren die Technikparks (2) und Lager, diese sogar zu 90 bzw. 100%, denn die Forderungen an den KTE, den Koeffizienten der technischen Einsatzbereitschaft, waren unerbittlich.
Im Folgejahr leerten sich nach und nach die Unterkünfte, die „EK’s ” waren längst entlassen, und am 3.10.1990 gab es die NVA nicht mehr. Ein weiteres Jahr später waren auch die Technikparks verwaist, Tore standen offen oder schlugen im Wind hin und her, über vereinsamte Start- und Landebahnen liefen Spaziergänger und an die von den Kampfschiffen verlassenen Piers schlugen die Wellen der Ostsee. Riefe nun der Besucher eines solchen Geländes, selbst am hellen Tage und mit Megaphon oder Funk, in die Runde „Waffen und Geräte, wo seid ihr ?”, so würde ihm doch keine Antwort. Auch die Schall- oder Funkwellen würden es nicht schaffen bis in die Berge Anatoliens oder in die Negev-Wüste, zur Küste Kaliforniens, zur Wolga oder in die Inselwelt Indonesiens. Auch schriftliche oder persönliche Nachforschungen brächten ihn nur noch auf einzelne Spuren der rund um den Globus verteilten Waffen und Ausrüstung der ehemaligen NVA. Den Gesamtverbleib wird er nicht mehr klären!
Kein Phänomen in der Militärgeschichte war jemals größer als dieses: Eine einsatzbereite, modern ausgerüstete, ungeschlagene, eben noch vielfach als bedrohlich, gar aggressiv, bezeichnete Armee übergibt, intern buchstäblich mit Zählappell, neben ihrem Personal auch ihre Liegenschaften, ihre Finanzen, ihre Dokumente und ihre gesamte Bewaffnung und Ausrüstung. Damit nicht genug. Sie hilft mit tausenden Männern und ihrem
gesammelten Wissen den neuen Nutzern bei der Entschlüsselung ihnen unbekannter Vorgänge und bei der Beseitigung schädlicher Spuren. Doch weder aus Berichten noch aus der Literatur wird deutlich, daß dieser Vorgang in seiner historischen Dimension wirklich erkannt oder gar gewürdigt wurde. Mit vorliegender Ausarbeitung wird der Versuch unternommen, noch einmal, 15 Jahre nach 1989, den Spuren der wichtigsten Waffen und Ausrüstungen der ehemaligen NVA zu folgen und neben den Ergebnissen die Methoden sowie manche, zum Teil sehr seltsame, Eigenheiten einer Aktion ins Gedächtnis zu rufen, deren genaue Bezeichnung irgendwo
zwischen Auflösung, Abrüstung, Übergabe, Schlußverkauf oder Verschleuderung zu suchen sein dürfte. Der Umfang der zur Ausrüstung der NVA veröffentlichten Angaben ist inzwischen erheblich, die Darstellung sehr verschiedenartig und meist auf Sachgebiete oder Teilstreitkräfte begrenzt. Eine möglichst kurze Zusammenfassung scheint zu fehlen. Die hier zu nennenden Zahlen und Einzelbeispiele werden nicht selten mit Ergebnissen differieren, die anderenorts zusammengetragen wurden. Dafür kann es viele mögliche Einzelerklärungen geben, deren Summe aber schließlich eine übergeordnete Idee (oder vielleicht die fehlende Idee) für die Übernahme/Verwertung der Ausrüstung einer ganzen Armee erkennen läßt. Aus Sicht der von wirtschaftlichen Katastrophenzahlen geprägten (deutschen) Welt von heute ist auch, besser als vor 15 Jahren, neben den Stückzahlen der Wert dieser irgendwo verbliebenen Ausrüstung zu erkennen. Den meisten Soldaten der NVA blieben ja sowohl die (sowjetischen) Lieferpreise als auch die entsprechenden Weltmarktpreise ihrer Waffen unbekannt. Auch der inzwischen mehrfach genannte Materialwert der NVA von 80 Mrd. DM (3) blieb in vielen späteren Diskussionen ungenannt. Zur Summe von Einzelerklärungen möglicher Zahlendifferenzen über Bestand und Verbleib von Waffen und Ausrüstung der NVA können u. a. zählen:
· Der enorme Umfang der Aktion. Professor Herspring, Kansas State University, schrieb: „Im Westen kannten nur wenige Leute, selbst unter den Spezialisten für den Warschauer Pakt, das Ausmaß und die gewaltigen Bestände an Waffen und Munition, welche die DDR vor der Wiedervereinigung besaß. Die in die DDR geschickten Verbindungskommandos fanden bald heraus, daß die NVA über mehr Feuerkraft verfügte als die gesamte Bundeswehr, obwohl letztere die vierfache Stärkebesaß.” (4) Die Menge an Waffen und Gerät war zweifellos erheblich, doch mit Zahlen könnte Herspring seine These nicht belegen. Am 29.1.1989 veröffentlichte der Warschauer Pakt erstmalig Zahlen über seine Rüstungen. Für die NVA wurden dabei u. a. genannt: 80 Startrampen, 307 Kampfflugzeuge, 3.140 Panzer, 5.900 gepanzerte Fahrzeuge, 2.435 Geschütze und Granatwerfer. (5) Die Bundeswehr aber verfügte bereits 1985 über 98 Startrampen, 788 Kampfflugzeuge, 4.473 Panzer (ohne Jagdpanzer), 7.417 gepanzerte Fahrzeuge,1.406 Geschütze (ohne Granatwerfer). (6) Die o. a. Behauptung erweist sich als übertrieben.
· Die Herkunft der Waffen. Neben der NVA verfügten in der DDR über Waffen und armeetypische Ausrüstungen: Die Grenztruppen (in einigen Statistiken außerhalb der NVA geführt), das MfS, das MdI, die Kampfgruppen, die Zollverwaltung, die IMES-GmbH, spezielle Struktureinheiten des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen, die Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen, die waffenproduzierende Industrie, die GST und die Staatsreserve. Allein diese, zuletzt bei der NVA gelagerten Bestände umfaßten u. a. 1.000 SPW, 50.000 Pz.-Büchsen mit 500.000 Granaten, 360.000 MPi und 135.000 Pistolen mit 300 Mio. Patronen. (7) Auch diese Bestände wurden später unter der Überschrift „NVA” geführt. So ist schon bei den Waffen, erst recht aber bei der Ausrüstung nicht verifizierbar, was davon tatsächlich zur NVA gehörte. Zwar bekräftigten verantwortliche Politiker und
Militärs die Vollzähligkeit der abzugebenden Waffen, doch beim Verbleib derselben ist nur die Spur der Schiffe und vieler Flugzeuge real zu verfolgen. Bereits bei den MIG-21 gibt es widersprüchliche Angaben. Bestände und vor allem der Verbleib sonstiger Ausrüstung, vom KFZ bis zum Stahlhelm, sind nur pauschal nachzuvollziehen.
· Das Tempo der Aktion. Das Korps- und Territorialkommando Ost schrieb dazu: „Es kam darauf an, das gesamte Material und die Liegenschaften der NVA und der GT sowie die Waffen und das militärische Gerät der Kampfgruppen, der ZV, des ehemaligen MfS, der Polizeien und der GST in sicheren Gewahrsam zu nehmen und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen… Eile war geboten, denn die meisten Spezialisten der NVA wurden bereits Ende 1990 entlassen oder verließen die Streitkräfte aus eigenem Antrieb… Der Zustand des Materials verschlechterte sich von Tag zu Tag.” (8) Hier ließe sich fragen: Zwar begann erst am 20.8.1990 die Tätigkeit der Verbindungsgruppe des BMVg beim MfAV und damit die offizielle Auflösung der NVA. War es zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich, die benötigten Spezialisten länger zu verpflichten und ihnen damit eine
mittelfristige Perspektive zu bieten – und somit auch der Weitergabe der Technik eine ihrem Wert entsprechende Frist zu öffnen?
· Den verschiedenen Auflistungen der Bestände lagen weder einheitliche Grundlagen noch Definitionen oder gar Vordrucke zugrunde. So wurden z. B. die Begriffe Kampfflugzeuge oder Kampfschiffe sehr unterschiedlich untersetzt. Bei den Artilleriewaffen wurden Granatwerfer (GrW) und Geschoßwerfer (GeW) einmal im Gesamtbestand mitgezählt, ein anderes Mal extra (oder gar nicht?) gewertet, einmal Mörser, ein anderes Mal Haubitzen genannt oder nur Kaliber über 100 mm aufgeführt. Die Pak zählten einmal zur Artillerie, das nächste Mal zu den Panzerabwehrmitteln (PAM), die Panzerbüchsen wiederum erschienen entweder bei den
PAM oder bei den Handfeuerwaffen (HFW). Bei diesen gab es die größten Differenzen.
So differierten allein die Zahlen der in den Listen der Bundeswehr von 1992 und 1994 aufgeführten Zahlen der HFW der NVA um ca. 67.000. (9) Unterschiede gab es auch bei den noch durch die NVA ermittelten Ziffern. Die in den Lehreinrichtungen basierten, nicht in jedem Fall gefechtsbereiten Waffen wurden nicht immer zur Kampftechnik gezählt. In einigen Aufstellungen fehlte die bereits ausgesonderte Technik, wie z. B. die 57-mm-Pak und die 85-mm Kanonen.
· Weder die Bestandsführung bis zum 2.10.1990 noch der Nachweis des Verbleibs von Waffen und Gerät waren statische Prozesse. Die Bestandszahlen änderten sich fortlaufend, Technik wurde geliefert, abverfügt, ausgesondert, Ausrüstungsnachweise wurden präzisiert usw. Allein 1989 wurden noch in den Bataillonen der MSR 7, 9 und 23 neue GrW eingeführt, wurden die MSR 2 und 27 auf SPW-70 und die MSR 17, 18, 28 und 29 auf BMP-1 umgerüstet, wurden das KHG 3 von 2 auf 3 Staffeln verstärkt, die Umstellung der 7. PD auf T-72 abgeschlossen und mit der Einführung der Fla-Rak.- Komplexe S-300 und IGLA begonnen. Das Trp.-Flg.-Geschwader 44 erhielt TU 154 M, das JG 3 die MIG-29. (10) Schon am 23.1.1989 hatte der Staatsratsvorsitzende der DDR mitgeteilt, daß die DDR ihre Armee um 10.000 Mann verringere und die Verteidigungsausgaben um 10% kürze. Das betraf 600 Panzer (ein PR je Division) und 50 Kampfflugzeuge MIG-21 des JG 7. Außer Dienst gestellt wurden dabei auch das Funktechnische Btl. 7 und das Flugsicherungsbtl. 7 mit ihrer umfangreichen Technik. In Übereinstimmung mit den KSZE-Verhandlungen wurde das MSR 28 aus der 8. MSD herausgelöst und als Küstenverteidigungsregiment (KVR) 18 der Volksmarine (VM) unterstellt. Wilfried Kopenhagen schrieb dazu in seinem Buch „Die Landstreitkräfte der NVA”: „So verringerte sich im Zählverfahren für KSZE kosmetisch der Bestand der LaSK, und auf diese Weise kam die Bundeswehr nach der deutschen Einheit zu T-55-Panzern.”
Bereits am 30.11.1989 hatte der Pressesprecher des MfNV mitgeteilt, daß die o. a. 50 Kampfflugzeuge sowie 432 Panzer „außer Dienst” gestellt seien, davon 109Panzer schon zerlegt und weitere 22 „in Arbeit”. Der ab Dezember 1989 erfolgten Auflösung des 12.000 Mann starken Wachregiments „Feliks Dsershinskij” mit mehr als 300 SPW, Artillerie, Flak und PAM folgte am 14.12. die Auflösung des AfNS und am 15.12. jene der Kampfgruppen mit 187.000 Mann in 39 mot. Bataillonen, 428 mot. Hundertschaften, 100 Panzerabwehr- und Granatwerferzügen und 2.164 nicht-mot. Hundertschaften, dazu je Bezirk eine schwere Hundertschaft mit
Artillerie und eine Flakbatterie. (11) Die große Aufräumaktion innerhalb der bewaffneten Organe der DDR hatte begonnen. Tempo und Dynamik machten es wohl zunehmend schwieriger, Ordnung und Zahlengenauigkeit zu wahren.
· Mögliche Zahlendifferenzen ergeben sich auch aus diesem Fakt:
Es gab kein eigentliches Übernahme-/Übernahmeprotokoll, kein am 2./3.10.1990 vom Minister für Abrüstung und Verteidigung und vom Bundesminister der Verteidigung abgezeichnetes Dokument, welches in seinen Anlagen die wichtigsten Angaben enthielt. Zu den Beständen der NVA gibt es eine Reihe von Angaben, die, wie im weiteren zu erkennen, in ihrem Inhalt nicht völlig übereinstimmen, auch jene nicht, die vor dem 3.10. ausgefertigt wurden.
Eine 1992 gestellte kleine Anfrage von SPD-Abgeordneten des Bundestages „zur Übernahme der Ausrüstung einer hoch gerüsteten und gut ausgestatteten Armee” erhielt von der Bundesregierung diese Antwort: „Eine dokumentierte Materialübergabe und Inventur mit Materialnachweis fand weder für das Material der NVA noch für das der GT, des MfS oder der Kampfgruppen statt. Vorhanden war lediglich eine vom MfAV erarbeitete ‚Liste der Hauptarten der Technik.’” Und an anderer Stelle: „Eine ordnungsgemäße Übergabe der Munition fand nicht statt.” (12) Diese eben genannte Liste sollte noch von Bedeutung sein. Hätte es aber nicht eher heißen
müssen: „Eine ordnungsgemäße Übernahme fand nicht statt“? In langjähriger Kennt-nis der strengen Gewohnheiten der NVA bezüglich Waffen und Munition geht der Autor davon aus, daß es sicher auf allen Kommandoebenen der NVA eine detaillierte Nachweisführung gab und die noch Verantwortlichen bis zuletzt auf eine ordnungsgemäße Übernahme vorbereitet waren. So bleibt die Frage: Fehlte es nur an der Zeit oder fehlte es auch am politischen Willen? Mit der fehlenden sofortigen Feststellung entfällt ja auch die Feststellung von Wertigkeiten und Preisen. So erinnert die später zu nennende Verwertung auch ein wenig an den Umgang mit
leicht erworbener „Ware” oder, militärisch ausgedrückt, mit Beutetechnik. In einem Dokument des „Internationalen Konversionszentrum Bonn” aus dem Jahr 1995 liest es sich so: „… Es ist unmöglich, ausführliche Daten der Systeme und Mengen zusammenzustellen, was die Bundeswehr am 3.10.übernimmt… Die grundsätzlichen Schwierigkeiten, ordentliche Listen zu erarbeiten, sind in den Umständen zu suchen, unter denen die ‚Buchhalter’ nach der Wiedervereinigung tätig waren – Mangel an Experten, Entlassungen, Verlagerungen, Exporte, Verkäufe – Gründe genug, skeptisch an alle Zahlen heranzugehen.” (13) Auch die letzte hierzu zu nennende Quelle beseitigt nicht die möglichen Ungenauigkeiten. Dem „Bericht der Bundesregierung über den Abschluß der Verwertung des überschüssigen Materials der ehemaligen NVA” ist zu entnehmen: „Die bisher einmalige Aufgabe, die Materialbestände einer voll ausgerüsteten, funktionsfähigen Armee zu übernehmen, bedeutete das Bewältigen von riesigen nicht mehr benötigten Mengen von Rüstungsgütern.
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hatte die NVA außerdem umfangreiche Mengen Material des 1989 aufgelösten MfS und paramilitärischer Organe der ehemaligen DDR teilweise überstürzt und oftmals ungeordnet übernommen.
Auf Grund der angespannten Haushaltssituation der DDR im Jahre 1990 hatte das MfAV in Ausführung von Befehlen des Ministers bereits Material verkauft und diese Möglichkeit zeitweise bis auf Kommandeursebene delegiert. Diese Umstände erklären, warum es für die NVA und später für die Bundeswehr schwierig war, die tatsächlich vorhandenen Materialbestände nachzuhalten… Für eine schnelle und problemlose Verwertung des Materials fehlte die Erfahrung… Die personellen Probleme waren mit Vorrang zu bewältigen. … Fragen des Materials und insbesondere dessen Verwertung waren zunächst von nachrangiger Bedeutung… Erste Maßnahmen zur Übernahme stimmte die Verbindungsgruppe des BMVg beim MfAV vor Ort ab. Zur Vorbereitung listete das MfAV die Materialbestände auf.” (14)
· Die Schwierigkeit, übereinstimmende Fakten zu ermitteln, ergab sich auch aus der Verschiedenartigkeit der gleichzeitig wirkenden Faktoren. Noch bis Mitte 1990 liefen die Verträge mit dem Warschauer Pakt zur Lieferung von Waffen und Technik, arbeiteten zahlreiche Betriebe der DDR für die Verteidigung und lieferten Waffen und Ausrüstung. Parallel aber liefen bereits Verschrottungen, hatten erste Konversionsmaßnahmen
in Betrieben begonnen, und spätestens mit dem nachstehend genannten Befehl vom 16.8. hätte das MfAV entschlossenen Kurs auf die Verringerung der Bestände genommen.
· Abschließend zu möglichen Ungenauigkeiten ist zu bemerken: Die seit Ende 1989 in großem Umfang und oft reißerisch von vielen Medien veröffentlichten Zahlen zu Waffen, Ausrüstung und Liegenschaften der NVA und zu deren Verbleib stimmten in vielen Fällen weder untereinander überein noch mit den Angaben aus mehr oder weniger amtlichen Quellen. Lediglich die Anzahl der MIG-29 wurde immer und überall einheitlich angeführt. Die Auflistungen bis zum 3.10.1990 beziehen sich vorrangig auf die NVA, Bestände „von außen” sind oft speziell vermerkt. Die danach erfaßten Zahlen enthalten fast immer den Gesamtbestand der bewaffneten Kräfte der DDR. Der häufig genutzte Begriff „Verwertung” beinhaltet sowohl Verschrottung als auch Abgabe per Verkauf, Schenkung, weiterer Nutzung usw.
Bis zum 12.4.1990 – Abrüstung und ständige Veränderungen Die ab November 1989 ablaufenden Ereignisse beeinflußten sofort alle mit Waffen und Ausrüstung in Verbindung stehenden Einrichtungen der DDR. Im Zentrum der Tätigkeit der NVA stand zunehmend nicht mehr die ausbildungs- und übungsmäßige Anwendung der Waffen, sondern deren Sicherung. An vielen Stellen gab es Versuche, in Kasernen und Lager einzudringen, wie z. B. am 2.12.1989 nach der „Entdeckung” eines Lagers für HFW, Munition und Technik der IMES-GmbH bei Kavelstorf – in diesem Fall beigelegt durch künftig wechselseitige Wachgestellung durch
NVA und „Neues Forum”. Bereits am 6.12.1989 richtete der Minister für Nationale Verteidigung, Admiral Hoffmann, einen Aufruf an alle Einheiten, Waffen und Munition zu sichern. Die ZV, die vom 3.1.1990 an zur Struktur des Ministerrates gehörte, und die GST, zugeordnet dem Amt für Jugend und Sport, hatten ebenso wie alle anderen im Waffenbesitz befindlichen Einrichtungen ihre Waffen und Technik in die Obhut der NVA zu übergeben. Schon am 16.1.1990 forderte die „Regierungskommission Militärreform” die Einstellung weiterer Zuführungen von Militärtechnik und der Erhöhung der Bestände an Munition u. a. Am 19.1. informierte der Minister bei einer Kommandeursberatung über die Übernahme der Waffen von MfS und Kampfgruppen sowie darüber, daß mit der Zerlegung der dabei übernommenen rund 1.000 gepanzerten Fahrzeuge bereits begonnen wurde.
An das Problem der Sicherung von Waffen und Munition in jener Zeit erinnert sich der damalige Chef des Raketen- und Waffentechnischen Dienstes (C-RWD) im MfNV wie folgt: „Von der Regierung MODROW wurde festgelegt: Die gesamte Bewaffnung, militärische Technik und Ausrüstung, die sich außerhalb der NVA und der diensttuenden VP befindet, ist einzuziehen und sicher bei der NVA zu lagern. Dazu erfolgte im Hause des Ministerrates der DDR ein einleitendes Gespräch. Teilnehmer: vom MfNV der Stellv. und Stabschef des Chefs Technik und Bewaffnung und die Chefs RWD, Pz.-Dienst und KFZ-Dienst, vom MdI Generale und Offiziere der Sicherstellungsbereiche sowie ein Offizier des MfS/AfNS. Es wurde festgelegt:
– Das MdI/die VP verantwortet Erfassung, Einziehung, Transport und Übergabe der Bewaffnung und Ausrüstung an die NVA.
– Das MfNV/die NVA übernimmt, lagert und sichert die Bestände.
– Das Wachregiment des MfS übergibt die Waffen mit eigenen Kräften an die NVA.
– Die Transporte sind zu führen und bewaffnet zu begleiten.
– Die Übergabe an die NVA erfolgt mit Protokoll und nummernmäßig an die jeweils festgelegte Dienststelle.
Zur Übernahme der großen Zahl von Schützenwaffen befand sich zeitweilig eine Gruppe von Offizieren des Mdl in der Verwaltung RWD des MfNV. Für die Entgegennahme wurden zentrale Lager des MfNV, der Teilstreitkräfte (TSK) und der MB bestimmt. Den größten Teil nahmen das Raketen- und Waffentechnische Lager (RWTL-)-2 (Doberlug) und die Raketentechnische Basis (RTeB-)-2 (Brück) auf. Munition wurde
den zentralen Muni-Lagern zugeführt. Bei Übernahme wurden die Bestände geprüft und doppelt gezählt – bei Entgegennahme und bei Verpackung / Einlagerung. Dann wurden die Begleitkommandos durch Empfangsbestätigung entlastet. Ein Teil der HFW wurde in Ermangelung von Packgefäßen auf offenen Ladeflächen transportiert. Kräfte der NVA haben diese dann in Kisten verpackt, diese plombiert und in Lagern sicher abgestellt. Großtechnik ging auf Freiflächen, Munition in Bunker und Freistapel. Die Übernahme der Bewaffnung war im März 1990 abgeschlossen, die Entgegennahme von den GT dauerte noch bis Jahresmitte
1990… Es ist ein Beweis für Disziplin, Ordnung und Kontrolle, daß es keine Übergriffe und Diebstähle gab… Sicher ist, die Bundeswehr könnte mit Waffenbegleitdokumenten, Bestands- und Nummernnachweis den Herkunftsbeweis für Tatwaffen erbringen. Die mit Transport, Zählung, Einlagerung und Bewachung befaßten VP-und Armeeangehörigen haben ihre Pflichten verantwortungsbewußt erfüllt. Die Bundeswehr konnte am 3.10.1990 die Bestände an Kampftechnik, Bewaffnung und Ausrüstung konzentriert gelagert und nachgewiesen übernehmen.
Die Bestände 1990:
– 24 Startrampen für operativ-taktische Raketen
– 56 “ “ taktische Raketen
– ca. 2.550 Panzer (Verschrottung lief bereits)
– ca. 640 gepanzerte Fahrzeuge
– 1.584 Haubitzen und 130-mm-Kanonen
– 323 Geschoßwerfer
– 782 Granatwerfer, davon 166 von Kampfgruppen und GT
– 862 Panzerbüchsen SPG-9
– 267 Pak 100-mm
– 791 Komplexe Panzerabwehrlenkraketen
– 184 autom. Werfer ASG-17
– 3.330 Fliegerabwehrmittel
– 9-mm-Pistole Makarow : 267.125 Stück, davon 128.139 aus anderen Beständen
– 5,45-mm-MPi AK-78 : 163.039 “ “ 8.265 “
– 7,62-mm-MPi AK-47 : 705.032 “ “ 326.042 “
– 7,62-mm-Karabiner : 3 518 “ “ 1.581 “
– 7.62-mm-lMG-K : 42.526 “ “ 27.277 “
– 7,62-mm-SSG : 1.749 “ “ 1.136 “
– 40-mm-RPG-7 : 26.526 “ “ 17.454 “
Alle Waffen waren entsprechend den Festlegungen des Vereinten Oberkommandos mit Munition und Ersatzteilen bevorratet, so z. B.:
Haubitze 122-mm : 7 Kampfsätze (1 KS = 80 Granaten), somit 560 Granaten, MPi 5,45-mm : 4,5 ” (1 KS = 450 Patronen), somit 2.025 Patronen. Luftstreitkräfte / Luftverteidigung: 299 Kampfflugzeuge, 187 Hubschrauber, dazu Kampftechnik von mehr als 40 Fla-Rak-Abteilungen und 7 funktechn. Bataillonen. Volksmarine: 79 Kampfschiffe, 1 Küstenraketen-Regiment. In den Tabellen nicht enthalten sind die Panzerabwehrwaffen einmaliger Wirkung, Handgranaten, Leucht-, Signal- und Sondermunition, Gefechtsfahrzeugwaffen, Flugzeug- und Schiffsbewaffnung, Raketen aller Art. Auch ausgesonderte Systeme wie 57-mm-Pak, 85-mm-Kanonen und Geschoßwerfer BM-24 sind nicht aufgeführt.“ (15)
Der Autor erlaubt sich die Frage: Woher nahm der Bundesminister der Verteidigung seine o. a. Wertung einer „ungeordneten, überstürzten Übernahme “? Selbst die zum großen Teil schon im Dezember 1989 durch die VP übernommenen Waffen des MfS wurden nach ihrer Zählung in Waffenkammern und Bunker eingelagert und diese dann durch Militärstaatsanwälte versiegelt!
Auf den etwas laxeren Umgang mit den zu übernehmenden Waffen, nun unter Führung der Bundeswehr, verweist diese Information eines der daran Beteiligten: „Erstaunen löste die Handhabung des Erfassens und Verpackens der Handfeuerwaffen aus. Zunächst wurde Waffe für Waffe nach Typ und Nummer in einer Liste erfaßt und in Kisten verpackt. Nachdem bemängelt wurde, daß dies zu aufwendig sei, wurden die Waffen nur noch nach Stückzahl und Typ erfaßt.” (16)
Den „Zentralen Runden Tisch” informierte der Minister für Nationale Verteidigung am 26.2. über den aktuellen Stand der Bewaffnung der NVA (vom Autor z. T. zusammengefaßt):
– 80 Startrampen für op.-takt. und takt. Bestimmung
– 2.600 Panzer
– 4.364 SPW und SPz
– 2.708 Artilleriesysteme (1531 Geschütze, 325 GeW, 590 GrW, 262 Pak)
– 3.331 Fl.-Abw.-Mittel (515 Startrampen für Fla.-Rak., 2816 sonst. Mittel)
– 722 Systeme Pz.-Abwehrlenkraketen (davon 323 auf Gefechtsfahrzeugen)
– 187 Hubschrauber (davon 86 Kampfhubschrauber)
– 299 Kampfflugzeuge und 60 Transportflugzeuge
– 24 Rak.-Schnell- und Schnellboote,19 KSS, 30 Minenabw.- und 12 Land.-Schiffe.
An Liegenschaften wurden 1.070 Objekte, 302 Sperrgebiete und 50 nun von der NVA übernommene Schutzbauwerke genannt. (17)
Die zunächst umfangreichste Freisetzung von Waffen und hochwertiger Ausrüstung zeichnete sich bei der durch die Befehle 28/90 und 36/90 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 6. und 15.3.1990 zum 31.5.1991 festgelegten Auflösung von 6 Pio-Bau-Bataillonen und 5 Bauregimentern (Straßen-Bau-Rgt.7002 und 7008, Straßen-Brücken-Bau-Rgt.7004, Hochbau-Rgt.7001, Eisenbahn-Bau-Rgt.7106) des Instituts für Militärbauwesen ab. (18)
Es ist anzunehmen, daß sich auch im Vorgriff darauf die am 2.3. auf einer Kommandeurstagung angekündigte Richtlinie bezog, die den Verkauf nicht mehr von der NVA benötigter Maschinen und Technik an Armeeangehörige erlaubte, die sich nach ihrer Entlassung selbstständig machen wollten. „Überlegungen und erste Berechnungen aus der Sicht des MfNV zu Fragen der Konversion und der Abrüstung von Militärtechnik” lautete das Thema eines Berichtes des StMC-TB, Generaloberst Goldbach, vor dem Runden Tisch des MfNV am 20.3.1990. Noch heute, fast 15 Jahre später, wirkt der Bericht wie eine letzte zusammenfassende Darstellung der militärökonomischen und militärtechnischen Gegebenheiten der DDR und ihrer NVA. Die Konversion, so der Bericht, gehe in der DDR aus ökonomischen Zwängen schon seit Jahren vor sich, so durch:
· Die Drosselung der Produktion von Panzerbüchsen,
· Reduzierung (1990) und Einstellung (1991) der Produktion von Schützenwaffen,
· Drosselung der Muni-Produktion für Schützenwaffen
· Verringerung/Einstellung der Produktion opto-elektronischer Geräte im VEB „CarlZeiss” Jena
· Verringerung industrieller Instandsetzungen von Pz.-Technik, Jagdflugzeugen, Triebwerken u. a.
Zur Abrüstung von Militärtechnik in der DDR wird festgestellt: Die 1. Etappe (einseitige Abrüstungsmaßnahmen, Übernahme der Waffen von außerhalb der NVA, Auflösung betroffener Einheiten) sei in vollem Gange. Die Militärtechnik werde durch die NVA ordnungsgemäß übernommen, nachgewiesen und je nach Gefährlichkeitsgrad gelagert, gesichert oder bewacht, so daß der Zugriff Unbefugter verhindert wird. Probleme seien:
· Die Gesamtübersicht über die vom AfNS zu übernehmende Technik und Bewaffnung liege nur beim MdI vor. Die NVA stelle bei der Übernahme lediglich die Mengeneinheit fest.
· Die zentralen und die Lager der MB seien bereits überfüllt. Großtechnik werde daher aus den Lagern im Freien abgestellt.
· Die Aufgaben dazu seien mit dem vorhandenen Personalbestand nicht zu erfüllen.
· Die NVA-Kapazitäten zur Aufbereitung/Verschrottung reichen nicht aus.
· Die Verschrottung in der Industrie sei 2-4mal teurer als innerhalb der NVA.
· Die Verschrottung von Großtechnik ist mit erst zu lösenden technologischen und ökologischen Problemen verbunden.
· Verschrottung sollte nur vorgesehen werden, wenn keine andere Lösung vorhanden.
Eine kostenlose Abgabe sei ökonomisch effektiver.
Durch die neue Regierung müsse daher die Frage des Exports bzw., wenn möglich, die Rückgabe an den Produzenten entschieden werden. Von 600 freigesetzten Panzern seien z. Zt.190 verschrottet, weitere 334 folgen noch 1990 und 76 werden für Planier-, Berge-, Räum-, Wartungs- und Fahrschulzwecke umgerüstet. Dabei werde generell der Turm beseitigt. Von 50 Jagdflugzeugen seien 17 zerlegt, weitere 19 folgen bis 30.4.1990, 14 seien für museale Zwecke vorgesehen. Derzeit erfolge auf Entscheidung des Ministerpräsidenten Modrow vom 14.12.1989 die Zerstörung des operativ-taktischen Raketensystems „OKA” (SS-23 – 4 Startrampen, 4 Transportladefahrzeuge, Prüf-, Sicherstellungs- und Ausbildungstechnik und 24 Raketen mit herkömmlichen Sprengkörpern). 2 Startrampen seien schon verschrottet, das Gesamtsystem folge bis November 1990. Weit in die Zukunft reichten die Überlegungen zur 2 Etappe der Abrüstung. Zugrundegelegt wurde die vollständige Abrüstung der NVA!
Das beträfe über 3.130 Technikarten mit einem investiven Wertumfang von 86 Mrd. Mark, davon 25 Mrd. Mark Verbrauchsmittel, die auszusondern, zu verschrotten/zu vernichten oder einer weiteren Verwendung zuzuführen wären. Bei den Hauptarten wären es:
· In den LaSK: rund 2.600 Panzer, 7.000 gepanzerte Fahrzeuge, 2.500 Artl.-Systeme, 2.000 PAM, 3.300 Fl.-Abw.-M.
· In den LSK/LV: ca. 450 Kampf-, Übungs- und Trp.-Flgzg., 180 Kampf- u. Trp.-Hubschr.
· In der Volksmarine: ca. 70 Kampfschiffe.
Der Munitionsbestand beträgt ca. 290.000 Tonnen.
Dazu kämen:
· 80.000 Radfahrzeuge,10.000 mobile Nachrichtengerätesätze,
· 2,5 Mio.Komplekte B/A-Sätze, 2.500 Stück chem. Spezialtechnik.
Angenommen wird ein Zeitrahmen von 10 Jahren, für Munition wesentlich länger. Benötigt würden ca. 3.400 Arbeitskräfte und 400 Spezialisten. Zweckmäßig wäre eine Organisation aus der Armee zur Arbeit neben und mit der Armee und damit eine Arbeitsplatzsicherung für ehemalige Armeeangehörige für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren.
Vorgeschlagen wird durch den StMC-TB die Schaffung eines Amtes für Abrüstung und Konversion bei der Regierung der DDR. Die Verantwortlichkeit für die Aussonderung/Vernichtung von Militärtechnik solle beim MfNV liegen. Vorgelegt wurde eine Übersicht zum Stand der Übernahme von Militärtechnik. (Siehe Tabelle auf der folgenden Seite) Der Widerspruch zwischen notwendiger Senkung der Waffenbestände und andauernder
Zuführung neuer Technik war Thema einer Kollegiumsberatung am 23.3. Noch immer lief in vielen Betrieben der DDR die spezielle Produktion, waren z. B. in Peenemünde Raketenschiffe im Bau, stoppte die SU die Lieferung von Waffen nicht. Das Ziel war nun die Außerkraftsetzung von Verträgen, auch unter Inkaufnahme von Konventionalstrafen.
Tabelle
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Art der Technik ME vom ehem. AfNS IMES GT Zoll GST
1.3.90 g e s . . GmbH
Panzer T-54 St 23
SPW-70,-60 PB,PSH St 211 690
gepanzerte Fahrzeuge St 77
Artillerie (Kan.,GrW) St 110 122 117
Schützenwaffen St 354.500 409.700 26-369 26.680 6.149 49.322 (Pist., Kar., Gew., MPi, MG, Pz.-Büchsen)
Munition t 5.000 12.400 1.471,4 3,4
Räderfahrzeuge St 397 77
Anhänger St 70
Na-Technik t 1.500
Pio-Großgerät St 144
Chem. Großgerät St 250
Pio-Ausrüstung t 552
Pio-Munition t 56
Pers. Schutzausrüstung Kpl. 151-00020
B/A-Komplekte Kpl. 620.000 200
Sankra St 101 111
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Bereits am 5.3. hatte der Minister für Nationale Verteidigung Weisung zur Vorbereitung eines Gesamtberichtes zur Übergabe der Dienstgeschäfte gegeben. Danach war die NVA zum Stichtag 15.3.1990 mit folgender ausgewählter Kampftechnik und Bewaffnung ausgestattet:
– 80 Startrampen für Boden-Boden-Raketen
– 2.570 mittlere Panzer T-55 u.T-72
– 6.440 gepanzerte Fahrzeuge (SPW u. SPz)
– 2.390 Artilleriesysteme
– 1.240 Panzerabwehrmittel
– 3.330 Fliegerabwehrmittel
– 299 Kampfflugzeuge
– 187 Hubschrauber
– 79 Kampfschiffe (davon 41 konserviert)
Die Grenztruppen hatten bis 30.5.1990 noch außer Dienst zu stellen: 50 SPW, 56 Artl.-Systeme, 312 PAM.
Vom aufgelösten AfNS und den ehemaligen Kampfgruppen wurden bis 1.3.1990 von der NVA übernommen und in zentralen Lagern untergebracht: 151 SPW, 110 GrW, 162 Flak (23-mm-Zwi.),10 Fla-MG (14,7-mm), 173 Pz.-Bü.(73-mm).
Die Vorräte betrugen: 74.400 t VK, 180.200 t DK, 50.200 t Flugturb.-TS. Die Bevorratung an Verpflegung reichte für 75 Tage, an mat.-mediz. Mitteln für 30 Tage. Der bauliche Grundfonds umfaßte einen Wert von 27 Mrd. Mark, davon 24 Mrd. für die 64.000 Wohnungen. Der Bestand an Grund und Boden: ca.241.000 ha. (21)
Mit Befehl 42/90 des Ministers für Nationale Verteidigung vom 23.3.1990 wurden die RBr op.-takt. Bestinnung in RBr takt. Bestimmung umstrukturiert. Damit wurde die gefährlichste Kategorie der vorhandenen Waffen außer Dienst gestellt. Die OTR-Technik war bis 30.4. der Sowjetarmee zu übergeben. Von den 20 Startrampen ging eine an das Militärhistorische Museum Dresden, 6 weitere, entsprechend abgerüstet, dienten als
Lehrfahrzeuge und zur Ersatzteilgewinnung. 14 Fahrzeuge der Auftank- und Transporttechnik erhielt zunächst das KRR-18. Bis 30.11.1990! waren auch die RA-TR aufzulösen, ihre Technik z. T. in die neu zu formierenden RBr einzugliedern, der Rest in der RTeB-2 abzustellen. Dorthin war auch der aus den OTR abgetankte Raketentreibstoff zu verbringen. Damit waren von den in allen Berichten genannten 80 Startrampen (einschließlich der 4 bereits selbst verschrotteten) 24 „außer Gefecht” gesetzt. (22)
Vom Führungswechsel in Strausberg bis zum Gipfeltreffen im Kaukasus Nahezu in keinem der über die Bundeswehr verfaßten Berichte fehlt der Hinweis auf das für diese selbstverständliche „Primat der Politik“. Der gleiche Hinweis aber fehlt in jeder Berichterstattung über jene Armee, die nahezu ein Jahr „Gewehr bei Fuß” eben jenem Primat folgte und, ihm immer noch folgend, ihre Waffen und Ausrüstung dem neuen Dienstherren geordnet übergab oder überließ. War dieser Armee dieses Primat so selbstverständlich, daß es keiner besonderen Erwähnung bedurfte? Aus heutiger Sicht wirkt es geradezu dramatisch, wie sehr durch das Taktieren der Politik der Zeitraum für die Übergabe einer ganzen Armee immer mehr verkürzt wurde. Die NVA schien noch immer, obwohl bereits auf fast 50% geschrumpft, eine begrenzte Perspektive zu haben. Mit Nennung einiger Daten sei hier nochmals unterstrichen, welche Leistung die NVA vollbrachte, um in den wenigen verbleibenden Wochen, wieder dem Primat der Politik folgend, die Übergabe von Waffen, Ausrüstung und Liegenschaften geordnet vorzubereiten.
Noch beim ersten Treffen mit dem Bundesminister der Verteidigung am 27.4. hatte der neue Minister für Abrüstung und Verteidigung Rainer Eppelmann die Meinung vertreten, daß im vereinigten Deutschland zunächst zwei Armeen vorhanden sein sollten. Vor der Kommandeurstagung am 2.5. sah er die Existenz der NVA so lange, wie es zwei Paktsysteme gäbe.
Der nunmehrige Chef der NVA, Admiral Hoffmann, skizzierte die mögliche neue Struktur der NVA und deren Ausrüstung, die sich an den in den Wiener Verhandlungen für die NVA festgelegten Obergrenzen orientierte: 225 Kampfflugzeuge, 44 Kampfhubschrauber, 1.060 Kampfpanzer, 2.352 gepanzerte Fahrzeuge, 735 Artilleriesysteme über 100mm. (23)
Eines der in dieser Zeit im MfAV erarbeiteten Papiere trägt den Titel „Definition und Aufgaben der Streitkräfte auf dem heutigen Territorium der DDR, erforderliche Strukturen und Kräfte“. Danach sollte die NVA bis 1993 auf neue Strukturen übergehen, neue Aufgaben und Gliederungen waren formuliert, bei 70-80.000 Mann sollten 850 Panzer, 460 Artilleriesysteme und 140 Kampfflugzeuge vorgehalten werden. Am 15.6. richtete der Minister für Abrüstung und Verteidigung ein Schreiben an den Leiter des Planungsstabes, Generalmajor Deim, die Konzeption der Streitkräfteentwicklung auf dem Gebiet der heutigen DDR betreffend, Strukturen der TSK Ost, offensichtlich zu großen Teilen aus der bisherigen NVA zu bilden. (24)
Noch am 18./19.6. erfolgte eine gemeinsame Geschwaderfahrt der „Vereinten Ostseeflotten”.
Niemand wußte zu diesem Zeitpunkt, daß zum letzten Male ein Teil der NVA an einem Manöver des Warschauer Paktes teilnahm – selbst aus dem Haushaltsplan 1990 ging noch eine zweijährige Existenz der NVA hervor. Erst Ende Juni waren schließlich die bereits am 28.4. von Lothar de Maiziere in Moskau begonnenen Gespräche zur Reduzierung der speziellen Importe erfolgreich. Die Verträge mit der SU wurden um 2,2 Mrd. Mark reduziert, mit den übrigen Staaten des Paktes um 0,6 Mrd. Das betraf u. a. die Lieferung von Fla-Rak.-Komplexen S-200, Küstenrak.-Komplexen „RUBESH”,11 MI-24P, Fla-Rak. Wolchow und Newa, 550 Fla-Rak. IGLA mit Abschußvorrichtungen, 3 AklPz BRM-1K, 830 PALR „fa*gott”, 1 automatis. Fü-System „Poljana D-1“.
An die SU zu zahlen waren 28 Mio. Mark für die Raketen des Systems „RUBESH“, gleichzeitig wurden kostenlos zurückgeführt die 1989 gelieferten Teile des Systems S-200 im Wert von 157 Mio. Mark. Aus anderen Ländern des Paktes wurden storniert: 150 SPW-70, 9 Bergepanzer, 24 SFL 2S1, 230 GrW 120mm „Sani”, 45 Flak Zu-23-2, 1.000 PALR „Maljutka-1P”. Nur an Polen waren 2 Mio. Mark zu zahlen für Ersatzteile der im 2. Halbjahr ursprünglich geplanten Instandsetzungen – und andere Ministerien aus der DDR forderten ebenfalls Ausgleichszahlungen. (25) Der Minister für Abrüstung und Verteidigung beschrieb
es später so: „Zunächst wurden weitere Lieferungen gestoppt, dann verhandelt, so, daß beide Seiten damit leben konnten. Zuletzt wurde fast alles storniert. Nur in einem Falle wurden Konventionalstrafen gezahlt.” (26)
Nicht alles schien jedoch parallel zu laufen. Noch am 24.7. ordnete der Chef Sicherstellung im MfAV die Einlagerung der zur Bildung der neustrukturierten RBr nicht benötigten Technik in der RTeB-2 und die Ausstattung der neuen taktischen RBr mit Triebwerken mindestens ab Baujahr 1977 an. Noch am 2.8. erfolgte durch eine Präzisierung des o. a. Befehls 42/90 eine Verlegung des Termins der Auflösung der RA-1 und der BRTB-3 vom 30.11.1990 auf den 31.8.1991! (27)
Hier sei nochmals auf die von Admiral Hoffmann in seinem Buch „Das letzte Kommando” zitierte Äußerung Egon Bahrs in seinen Vorschlägen zum Einigungsvertrag verwiesen: „Die NVA mit einer Zeitschiene von 3-4 Jahren so zu reformieren, daß sie danach Bestandteil einheitlicher deutscher Streitkräfte sein könne.”
Doch der „main-stream” lief schon in anderer Richtung. Erst am 1.6. erließ das BMVg seine Arbeitsrichtlinie zur offiziellen Kontaktaufnahme von Angehörigen der Bundeswehr mit der NVA. Am 13.6. äußerte sich der Bundesminister der Verteidigung auf einer Kommandeurstagung dahingehend, daß es in einem Staat mit einer Regierung nur eine Armee geben werde. Nur zwei Tage später unterstrich der „Rheinische Merkur” mit seiner zynischen Beschreibung der 9. PD der NVA („… eine ideologisch abgehärtete Himmelfahrtsgruppierung”) die kritischer werdenden Meinungen, und die „Welt am Sonntag” vom 1.7. machte es ganz deutlich: Es werde im vereinigten Deutschland nur eine Regierung, eine Fahne, eine Armee und eine Uniform geben – die der Bundeswehr. Es war das der Tag der Wirtschafts- und Währungsunion.
Am 15./16.7. fand in Archys/Kaukasus das bekannte Treffen zwischen Gorbatschow und Bundeskanzler Kohl statt. Deutschland wurde in vollem Umfang souverän. Bis zum Ende der NVA, der Auflösung einer ganzen Armee, blieben, doch das wußte zu diesem Zeitpunkt noch niemand, weit weniger als die berühmten 100 Tage.
Bis zum 3.10.1990 – „Verkauft oder verschenkt alles – wir brauchen nichts!“
Die Ergebnisse des Kaukasusgipfels waren so tiefgreifend, daß einige Tage vergingen, ehe alle Folgen deutlich – und die Folgemaßnahmen in Angriff genommen wurden. Am 20.7. erfolgte zwar die erneute Vereidigung der Noch-NVA-Soldaten, die FAZ vom 25.7. aber drückte es in aller Deutlichkeit aus: „Auflösen – ohne Rest!” Es wurde schnell zunehmend deutlicher: Stornierungen, Reexporte u. a. würden die Bestände einer offensichtlich aufzulösenden Armee nicht schnell genug verringern. An Interessenten für abzugebende Technik fehlte es nicht.
Vor allem aus Ländern des Warschauer Paktes – ganz im Gegensatz zur Bundeswehr, für die das Material nicht kompatibel war und die wohl auch spätere Abhängigkeiten fürchtete. Ausdruck dessen war die Antwort, die der Leiter des Beraterstabes beim MfAV, Dietmar Herbst, auf eine Anfrage von kompetenter Stelle des BMVg erhielt: „Verkauft oder verschenkt alles, wir brauchen nichts!“ (28) Und Egon Bahr, Berater des Ministers
für Abrüstung und Verteidigung, sagte es so: „General Naumann hat mich brieflich auf die Verdienste aufmerksam gemacht, die ich mir erwerben würde, wenn es gelänge, vor dem 3.10. noch so viel wie möglich Material der NVA zu verkaufen oder zu verschenken. Das entsprach allerdings nicht der Linie in Strausberg, zumal nach vorsichtigen Schätzungen der Materialwert der NVA auf 80 Mrd DM anzusetzen war.” (29) Bereits 1989 an den Irak verkauft waren aber jene 24 Brückenlegepanzer, die nach dem am 2.8. erfolgten Angriff des Irak gegen Kuwait und dem am 6.8.1990 erklärten Boykott der UNO nach ihrem Auslaufen mit einem irakischen Schiff aus einem polnischen Hafen nur durch einen Appell des Ministers für Abrüstung und Verteidigung an die Alliierten irgendwo festzuhalten waren. Nur die zur Instandsetzung in Dresden stehenden 10 irakischen MIG-21 wurden wohl zur Kriegsbeute.
Dieser Krieg würde noch etliche Entsorgungsprobleme lösen!
Zu den in dieser Zeit häufig publizierten Waffenverkäufen durch Angehörige der NVA hatte deren damaliger Chef in einem Interview mit der Zeitung „Junge Welt” später festgestellt: „Die NVA wurde nur in organisatorische Belange einbezogen, wie z. B. die Zusammenführung des Materials in größeren Lagern; Fragen der Abrüstung, des Haushalts und des Rechts gehörten zum Ministerium. Die NVA selbst, auch deren Chef, hatten keinerlei Kompetenz, irgend etwas zu veräußern. Ich schließe aus, daß Offiziere und Generale der NVA auf eigene Faust Dinge veräußerten.“ (30) Am 2.8., nach einem Treffen mit dem Bundesminister der
Verteidigung, vertrat der Minister für Abrüstung und Verteidigung vor der Presse in Bonn erstmalig nicht mehr seine Auffassung vom Verbleib zweier Armeen im vereinten Deutschland, sondern nur noch die These von einer großen Anzahl zu übernehmender NVA-Angehöriger. In einer Presseerklärung vom 3.8. erhob das BMVg die Forderung, die DDR müsse alles unternehmen, um das Beschaffungsvolumen von Wehrtechnik aus
dem Warschauer Vertrag zu reduzieren, eine Forderung, die bei einem jährlichen Importumfang von mehr als 25.000 Positionen im Wert von rd. 250 Mio Mark nahezu utopisch schien. (31)
Am 7.8. forderte der Ministerrat der DDR in einem Beschluß den unverzüglichen Beginn der Abgabe, Verschrottung und kommerziellen Verwertung von Militärtechnik. In Umsetzung dessen legte der Minister für Abrüstung und Verteidigung in seinem Befehl 31/90 vom 16.8. „Verfahren zum Verkauf von Material aus Beständen der NVA” fest. Bedarfsermittlung seitens ausländischer Interessenten durch gezielte Marktarbeit, Reexport oder gar Vertragskündigung waren darin ebenso bisher nicht genutzte Begriffe wie der Hinweis darauf, daß für den Begriff „Kriegswaffen” Gesetze der Bundesrepublik anzuwenden seien. Der Chef der NVA hatte eine Übersicht des sofort verkaufsfähigen Wehrmaterials zu erarbeiten und bis 30.8. dem Staatssekretär für Abrüstung zuübergeben. (32)
Ab 20.8. wirkte in Strausberg die Verbindungsgruppe des BMVg. Keine Lagebesprechung verlief ohne deren Kenntnis. Am 21.8. bestätigte der Minister für Abrüstung und Verteidigung den vom Hauptstab im Zusammenwirken mit dem VOK erarbeiteten „Plan der Maßnahmen in Verbindung mit der Reorganisation der NVA“. Inhalt allerdings war nicht eine Reorganisation der NVA, sondern die Maßnahmen, die sich bei Herstellung der deutschen Einheit für die NVA bei ihrem Ausscheiden aus dem Warschauer Pakt ergaben. Bis dahin waren fast 50 multilaterale Vereinbarungen, Pläne, Dokumente, Produktionspläne, gemeinsame Waffenentwicklungen und Forschungsvorhaben außer Kraft zu setzen. Weit in die Zukunft reichende Bedeutung hatte die am 22.8. vom Ministerrat erlassene „Zweite Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 17.6.1990.” Diese DVO regelte die Verwertung ausgesonderter Wehrtechnik. Danach hatte das MfAV bis zum Tag des Beitritts die nicht mehr benötigte Wehrtechnik und Liegenschaften auszusondern und der Treuhand
zu übertragen. Die Treuhand (!) hat dieses Militärvermögen zu privatisieren und zu verwerten. Die Verwertung erfolgt durch Verkauf, Vernichtung oder Umstellung auf zivile Nutzung. Die Erträge sind vorrangig für personelle und technische Konversion zu nutzen.
Die erforderlichen Strukturen sind durch die Treuhand zu schaffen, Organisationsformen mit dem MfAV abzustimmen. Das Datum belegt: Diese 2. DV0 würde erst nach dem Beitritt voll wirksam werden. Dem MfAV aber waren damit weitgehend die Möglichkeiten genommen, selbstständig über die Verwertung von Wehrtechnik zu entscheiden!
Am 23.8.1990 erklärte die Volkskammer den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10. 1990. Bis zur offiziellen Auflösung der NVA blieben weniger als 1.000 Stunden! Der damalige Staatssekretär im MfAV Werner E. Ablaß schreibt in seinem Buch „Zapfenstreich“:
Das Ende der NVA wurde dann nur noch in Stunden gezählt und war von einer hektischen Betriebsamkeit geprägt.”
Wohl unter dem Eindruck der o. a. 2. DV0 wurde der am 16.8. erlassene Befehl 31 am 28.8. durch den Befehl 32/90 „Zur Durchsetzung der Ordnung beim Import, Export und Reexport von Wehrmaterial” ergänzt. Entsprechende Abschlüsse waren nun erst nach Prüfung seitens des Leiters des Beschaffungsamtes durch den Staatssekretär für Abrüstung zu genehmigen. Das galt auch für den ITA und andere Außenhandelsunternehmen. Reexporte in die SU, nach Polen, Ungarn und in die CSFR waren durch die Sonderbeauftragten des MfAV mit dem Leiter des Beschaffungsamtes zu koordinieren. Als Vorbehaltsklauseln galten: Zustimmung des Herstellerlandes und die Zustimmung der Bundesregierung, erstmals wohl angewandt bei einer Reexportverhandlung mit Ungarn im September 1990. Auch der ehemalige Minister für Abrüstung und Verteidigung erinnert sich in seinem Buch „Wendewege” daran, „daß jeder tatsächliche Verkauf von NVA-Material immer in Abstimmung mit der Hardthöhe erfolgte.”
In Verbindung mit der am 1.9. erfolgten Außerkraftsetzung der Pläne zur Überführung vom Friedens- in den Kriegszustand und der Herausziehung aus dem DHS wurde am 30.8. der Befehl zur Entmunitionierung der Kampftechnik gegeben – eine weitere Munitionslawine rollte in die bereits übervollen Lager. Der am 31.8. unterzeichnete Einigungsvertrag enthielt erstaunlicherweise keinen Passus, der sich mit dem Berg überschüssiger Bewaffnung befaßte. Am 1.9. meldete das MfAV erstmals eine Hilfslieferung in die 3. Welt – 65 schwere LKW, Hänger, WIW, Feldküchen u. a. gingen nach Äthiopien, Angola und Mocambique. „Angesichts der vorhandenen Bestände ein Tropfen auf den heißen Stein”, schreibt Herspring. Das schwierigste Problem war die Herauslösung der NVA aus dem Warschauer Pakt. Im Ergebnis der vom 3.-8.9.1990 in Moskau geführten Gespräche legte der Chef der NVA am 14.9. eine präzisierte Anlage zum o. a. „Plan der Maßnahmen zur Reorganisation der NVA” vor. Sensibles Gerät wie Fla-Raketen, Boden-Boden-Raketen, Freund/Feind-Kennungssysteme u. v. a wurde kostenlos an die UdSSR zurückgegeben oder von der WGT in Verwahrung genommen. Am 12.9., Abschlußtag des 2+4-Vertrages, fand vor dem Hintergrund sich personell und materiell
leerender Kasernen und zunehmender Verunsicherung der Noch-NVA-Soldaten die letzte, tiefe Unzufriedenheit hinterlassende Kommandeursberatung statt. „Danach”, so Egon Bahr, „wurde nur noch umgesetzt, abgewickelt, aufgelöst und übergeben.”
Bei der am 15.9. erfolgten Übergabe des C-NVA von Admiral Hoffmann an Generalmajor Engelhardt wurde mit Stand vom 1.9. an Technik aufgeführt:
LaSK : 31 Startrampen TR, 295 Panzer, 105 SPz, 2.115 Artl.-Systeme, 704 PAM, 1.874 Fla-Mittel, 50.545 KFZ, 123 Hubschrauber. Alle op.-takt. RTr sind außer Dienst gestellt. Von 4 Systemen „OKA” (4 StR,4
TLF, 24 Raketen) sind 3 StR und 3 TLF verschrottet, je 1 (gefechtsunbrauchbar) dem Militärhistorischen Museum übergeben, 24 Raketen im zentralen Lager des MfAV zur Vernichtung eingelagert. Die OTR-Systeme R-300 wurden an die WGT übergeben.
Von 44 takt. Rak.-Systemen wurden ab 1.8.1990 16 außer Dienst gestellt, 28 in die RBr eingegliedert: 3. RBr=16, 5. RBr=12, davon je 4 „TOTSCHKA”. Diese werden bis15.9.1990 übergeben.
Die LaSK übernahmen vom AfNS, den Grenztruppen und Kampfgruppen: 652 SPW, 3 Stück Kettenpanzertechnik, ca. 1.000 KFZ, mehr als 1.500 t Munition. Außerdem wurden Mob.-Reserven, bisher aufbewahrt in Betrieben der Volkswirtschaft, in militärische Objekte umgelagert, so ca.36.000 Kompl. B/A, 30.000 Kompl. PSA, 430 Kfz (z. T. Funkstationen und Tank-Kfz), und 120 Hänger.
VM : 3 KSS „KONI”, 12 Land.-Schiffe „FROSCH-1″, 20 MSR „KONDOR-2″,16 KSS „PARCHIM”, 5 RS „TARANTUL”,12 RSB „OSA-1″,1 Patr.-Boot „BALCOM”, 10 Startrampen „RUBESH”, 10 Kampf-HS MI-8-TB, 8 UAW-HS MI-14-PL, 6 MAW-HS MI-14-BT, 3 Trp.-HS. KVR-18 mit 31 Pz., 30 SPz, 109 SPW, 16 Haubitzen, 8 GrW, 16 PALR, 8 Pak, 5 Fla-SFL, weitere TTE u. a. mit 22 Sicherst.- und Hilfsschiffen und 62 Reedeschiffen. (35)
Am Tage der Bestätigung dieser Übergabe/Übernahme (21.9.) löste der Minister für Abrüstung und Verteidigung per Befehl 49/90 die Grenztruppen auf. Aus dem Inhalt:
5. Waffen und Munition sind abzuverfügen. Sie sind bis 30.9. in Standorten der GT zwischenzulagern und. zur Übergabe vorzubereiten. Der Abtransport in zentrale Lager der Bw soll bis 30.11.1990 erfolgen.
8. Materielle und technische Mittel sowie KFZ-Technik sind zu erfassen, an die Bw abzuverfügen sowie durch Vermarktung bzw. Vernichtung lückenlos aufzulösen. Dazu sollen die Mittel und Technik in den bestehenden Depots und Lagern sowie weiteren geeigneten Objekten bis 30.10.1990 konzentriert werden. Die Objekte sind bis 30.9. dem C-NVA zu melden.
Im Punkt 10 des Befehls wird der Wechsel in der Dienststellung C-GT zum 27.9. festgelegt – 6 Tage vor dem 3.10, mitten in der Auflösung der Grenztruppen. Als Anlage ist eine Auflistung des Bestandes an Waffen und Munition beigefügt. Schützenwaffen: 54.260, Munition : 3.060 t. (36)
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Admiral Wellershoff, richtete am 24.9. einen Brief an die Kommandeure der Bundeswehr, worin es u. a. heißt: „Etwa 6.000 Kampfpanzer, 65 Kriegsschiffe, 700 Luftfahrzeuge, mehrere hunderttausend Handfeuerwaffen, mehr als 300.000 Tonnen Munition sowie 1600 Liegenschaften müssen übernommen, bewertet und bewacht werden.”
Generalleutnant v. Scheven erinnerte sich bei einem Zeitzeugenforum 2002 an Episoden seiner Tätigkeit in Vorbereitung der Auflösung der NVA, dabei u. a. an: „…zu übernehmen waren zudem mehr als 500 Lager der ZV, die Bau-TT, das EWE, das Militärtransportwesen, das DHS, Schutzausrüstung für 8,5 Mio. Personen. .. RTS war in den TT zu enttanken, dann in zentrale Lager zu überführen… Waffen und Munition kamen z. T.
ungezählt und entpackt an… Alle Systeme unterschieden sich, Logistik und EDV waren nicht kompatibel… die Technik war zu kategorisieren, KSE-Forderungen zu beachten.“ (37)
Immerhin: Der Generalinspekteur bezeugte im Nachhinein den Soldaten der NVA seine Hochachtung für deren Disziplin bei Übergabe und Abwicklung, und meint, „die Waffen wurden von uns vollzählig übernommen.” Und der, der es eigentlich genau wissen sollte, der Minister für Abrüstung und Verteidigung, sagt es vorsichtig so: „Wenn ich richtig informiert bin, ist keine einzige Waffe verloren gegangen. Das ist eine hohe Leistung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, eine beachtliche soldatische Leistung.” (38)
Mit Unterzeichnung des entsprechenden Protokolls schied die NVA am 24.9.aus dem Warschauer Pakt aus. Am gleichen Tage wurde die bis 15.9. tätige Führung der NVA verabschiedet, und am 28.9. wurden auch die letzten Generale, eben erst in ihre Funktionen berufen, entlassen. In dem o. g. Buch „Zapfenstreich” wird plastisch „die Hektik der letzten Stunden” beschrieben – so die noch am 2.10. per Fax und Telefon gekündigten zahlreichen!
Verträge, die Verabschiedung der in der DDR studierenden ausländischen Militärangehörigen, die Rückholung der Militärstudenten der DDR mit Sondermaschinen aus dem Ausland. In den Medien wird später vielfach gerade über diese letzten Tage, aber auch die Monate davor, und die in dieser Zeit erfolgten Verhandlungen und Verträge über Waffen , Technik und Liegenschaften der NVA geschrieben. Die „Berliner Zeitung” und die
„Neue Zeit” schreiben von „einem Berg von 791 zweifelhaften. Verträgen” vom 18.4.-2.10. 1990, 47 Verträge, so der „Spiegel” 9/92 seien gar erst nach dem 30.8. abgeschlossen worden, zu einem Zeitpunkt also, als die 2. DV0 zum Treuhandgesetz bereits in Kraft war und das MfAV zu Verträgen nicht mehr berechtigt gewesen sei. Der „Spiegel”, aber auch „Janes” in seinem Brief 3 von 1995 berichten über „last-minute-Verträge“ bis zum
2.10.1990, so u. a. mit der „CIC-International-Ltd.” aus den USA, der belgischen „BEIJMA”.
„Janes” nennt weiterhin Verhandlungen beträchtlichen Umfangs mit Polen und Ungarn, mit bundesdeutschen Waffenfirmen und einer „Königsberg-Foundation”. Die später dazu eingeleiteten Ermittlungen dauerten Jahre. Die „Berliner Zeitung” vom 29.7.1991 spricht von 25 Sonderermittlern des BMVg, und der o. a. „Spiegel” berichtet von Schadenersatzforderungen von Firmen, die auf Grund in letzter Minute verweigerter
Vertragszustimmung Verluste erlitten – und berichtet von gut ausgestatteten Ersatzgeschäften. Über rechtliche Folgen gab es keine Informationen, so daß der Normalbürger annehmen darf, die Meldungen der Medien waren eher Behauptungen aus einer sehr unübersichtlichen Zeit. Würden denn clevere Manager jemals wieder Gelegenheit bekommen, an der Auflösung einer ganzen Armee „teilzuhaben”? Dem Autor fiel beim Lesen der kompakt zusammengefaßten Informationen das alte Sprichwort ein, nach dem eigentlich „kein Rauch ohne Feuer” entstände.
Am 2.10.1990. 13.30 Uhr, erfolgte im MfAV der letzte Appell, wurde die Flagge eingeholt. Wo und wie waren zu dieser Stunde die Waffen der eben aus der Geschichte verabschiedeten Armee gelagert und gesichert? Und – wie war das doch mit der Übergabe/Übernahme?
Es wurde bereits angeführt: Es gab kein vom Minister für Abrüstung und Verteidigung bzw. Bundesminister der Verteidigung abgezeichnetes Dokument. Auch kein Dokument, das vielleicht damit Beauftragte wie der Chef der NVA und der Generalinspekteur unterzeichnet hätten. Das einzige Protokoll, unterschrieben nur vom letzten Chef der NVA, Generalmajor Engelhardt, ist lediglich 18 Zeilen lang und beinhaltet, daß auf Grundlage
des Einigungsvertrages sowie der Weisungen des Ministers für Abrüstung und Verteidigung und des Bundesministers der Verteidigung mit Wirkung vom 2.10.1990, 24.00 Uhr, der Befehlsbereich des Chefs der NVA endet und alle Truppen, Einrichtungen und Bereiche in den Befehlsbereich des Befehlshabers des Bundeswehrkommandos Ost eingehen. Verwiesen wird auf eine Anlage des Protokolls, in dem der Zustand der Truppen
dargestellt sei. Betont wird noch einmal, daß die sensitive Technik an die WGT übergeben wurde, die GT mit Wirkung vom 2.10.1990 aufgelöst seien und die Sicherheit der Objekte auch bei Abschaltung der Hochspannungsleitungen gewährleistet ist. Punkt, Datum und Unterschrift. (39)
Der zu jener Zeit als Leiter des Verbindungskommandos des BMVg beim MfAV tätige Brigadegeneral (heute GM a. D.) Ekkehard Richter antwortet auf eine Anfrage des Autors: „Es ist richtig, daß es keine ‚dokumentierte Materialübergabe’ gegeben hat. Dies war in einer ‚förmlichen’ Art und Weise auch gar nicht möglich, da die NVA am 2.10. aufhörte zu bestehen und die Bw-Ost durch Befehl des BMVg am 3.10. reaktiviert wurde. Eine ‚Übergabe der Verantwortung’ fand in der Art statt, daß am 2.10. 24.00 Uhr der letzte Chef der NVA, GM Engelhardt, mir als Leiter des Verbindungskommandos die NVA und damit die Verantwortung für wenige Stunden bis zur Übernahme durch GL Schönbohm am 3.10. übergab und das Verbindungskommando für das Kommando der Bw-Ost ab dieser Uhrzeit auch das System der sog. ‚Diensthabenden’ der ehemaligen NVA im MfAV in Strausberg durch Oberst i. G. Frech, Stellv. Leiter des Verb.-Kommandos, als Leiter dieses Systems, übernahm.
Eine Zusammenstellung der Materialbestände an Großgerät war durch das MfAV erarbeitet worden und war, wie alle Bestandsunterlagen, durch das Verb.-Kommando dem BMVg übergeben worden. Natürlich war eine Überprüfung der Bestände vor Ort und auch der Zahlenangaben in den Listen nicht möglich… Die Zusammenstellung der Bestände selbst bereitete der NVA Schwierigkeiten, da es keine Gesamtaufstellung des Geräts der NVA im MfAV gab, sondern die Angaben in den einzelnen ‚Strecken’ der speziellen Truppen/Waffengattungen geführt wurden und oft auch dort eine Gesamtanzahl nur im persönlichen Wissen der Verantwortlichen verfügbar war. So mußten die Aufstellungen mehrfach korrigiert und ergänzt werden, lagen aber als Gesamtzahl für die Großwaffensysteme im September dem BMVg vor. Angaben über einige besonders gefährliche Verbrauchsmittel, z.B. flüssiger Raketentreibstoff, lagen als Mengenzahl vor. Gleichzeitig erarbeiteten auch die einzelnen TSK Aufstellungen über ihr spezielles Gerät, die dann über die TSK-Bearbeiter der Verb.-Gruppe an die TSK der Bw gegeben wurde…. Die Übergaben vor Ort erfolgten ähnlich, es wurde der Bestand mit einer Aufstellung übergeben. Die NVA hatte bis zum 2.10. die Sicherheit und Vollzähligkeit von Waffen und Munition in den TT und Depots garantiert, ab 3.10. garantierte dies die Bw-Ost. Eine formelle Übergabe der TT an die Kommandeure aus dem Westen auf der Armee-, Divisions- ,Regiments und z. T. auch Btl.-Ebene erfolgte in aller Form, ohne jedoch die Bestände vorher zu zählen, das war in der Zeit gar nicht möglich… Das Gerät, das nach dem ‚Wienervertrag’ vernichtet werden mußte, wurde durch internationale Prüfgruppen sehr detailliert und öfter überprüft und unterlag einer besonders strengen Kontrolle.” (40)
Anmerkungen
1. EK’s: Entlassungskandidaten. Soldaten im 3., Uffz. im 6.Diensthalbjahr.
2. Parks: NVA-Bezeichnung für Abstellflächen/-Hallen der Technik.
3. Siehe Armee ohne Zukunft. Das Ende der NVA und die deutsche Einheit. Zeitzeugenberichte und Dokumente. Im Auftrag des Militärischen Forschungsamtes, herausgegeben von Hans Ehlert, Berlin 2002, S. 264.
4. Dale R. Herspring: Requiem für eine Armee. Das Ende der Nationalen Volksarmee, Baden-Baden 2000, S. 154.
5. Siehe Theodor Hoffmann: Das letzte Kommando. Ein Minister erinnert sich, Berlin/Bonn/Herford 1993, S. 15.
6. Siehe Militärgeschichte der BRD, Berlin 1989, S. 477.
7. Siehe Th. Hoffmann: Die NVA in der Wende. In: Informationen der Arbeitsgruppe Geschichte der NVA und Integration ehemaliger NVA-Angehöriger in Gesellschaft und Bundeswehr beim Landesvorstand Ost des Deutschen BundeswehrVerbandes, Nr. 8, Berlin 2000, S. 8.
8. Die Einheit mitgestalten. Broschüre Nr.1, Korps- u. Territorialkdo Ost 9/94, S.17.
9. Siehe Otfried Nassauer: Der Überschuß einer Armee. Das Erbe der NVA. In: Brief 3 Internationales Konversionszentrum, Bonn1995, S.37.
10. Siehe Chronik des MfNV 1988/89, BA/MA AZN 31497.
11. Siehe Theodor Hoffmann: Das letzte Kommando, wie Anm. 5, S.79.
12. Siehe Deutscher Bundestag, Drucksache 12/2026 vom 31.1.1992.
13. Brief 3, wie Anm. 9, S.37.
14. Armee ohne Zukunft, wie Anm. 3, Dokument 96, S.525 f.
15. Heinz Hampel: Ein Teil deutscher Geschichte. Abrüstung und Entwaffnung der DDR. In: Deutsche Militärzeitschrift 15/1997, S. 36-41
16. Ingo Triebe: Meine Erlebnisse und Eindrücke vom Spätherbst 1989 bis Ende 1990. In: Was war die NVA?, Berlin 2001, S.681.
17. Siehe Th. Hoffmann: Das letzte Kommando, wie Anm. 5, S. 162
18. Befehle MfNV 1990, Bd. 3, DVW 1/43671.
19. Siehe Theodor Hoffmann: Das letzte Kommando, wie Anm. 5, S.182.
20. Bericht StM-CTB am Runden Tisch MfNV, 20.3.1990, Kopie im Besitz des Autors.
21. Siehe Theodor Hoffmann: Das letzte Kommando, wie Anm. 5, S. 320-322.
22. Siehe Befehle MfNV 1990, Bd.3, DVW 1/43671.
23. Siehe Theodor Hoffmann: Das letzte Kommando, wie Anm. 5, S. 222.
24. Siehe Armee ohne Zukunft , wie Anm. 3, Dokument 35, S. 414.
25. Siehe Werner E. Ablaß: Zapfenstreich. Von der NVA zur Bundeswehr, Düsseldorf 1992, S. 107/108.
26. Armee ohne Zukunft, wie Anm. 3, S.318.
27. 3. DFAO des C-Sicherst. MfAV vom 24.7.1990 zum Bef. 42/90. In: Befehle MfNV 1990, Bd.3, DVW 1/43671.
28. Armee ohne Zukunft, wie Anm. 2. S. 46.
29. Ebenda, S.263
30. Gespräch mit Th. Hoffmann. In: Junge Welt vom 31.7.1991.
31. Siehe Ullrich Gall / Wolfgang Neidhardt: Erinnerungen an den Dienstbereich Technik und Bewaffnung des Ministeriums für Nationale Verteidigung. In: Informationen, wie Anm. 7, Nr. 11. Berlin 2002, S.33.
32. Siehe Werner E. Ablaß: Zapfenstreich, wie Anm. 25, S. 154.
33. Siehe dazu W. Hanisch: Zum Ausscheiden der DDR aus dem Warschauer Vertrag 1990 In: Informationen, wie Anm. 7, Nr. 11, Berlin 2000, S. 55-68.
34. Rainer Eppelmann: Wendewege. Briefe an die Familie, Bonn/Berlin 1992, S. 155 und 163.
35. Übergabe/Übernahme-Protokoll Adm.Hoffmann an GM Engelhardt vom 15.9.1990. Kopie im Besitz des Autors. Bemerkung: Angaben zu LSK/LV lagen dem Autor nicht vor.
36. Siehe Werner E. Ablaß: Zapfenstreich, wie Anm. 25, S. 167-169.
37. Armee ohne Zukunft, wie Anm. 3, S.277.
38. Ebenda, S. 302/303.
39. Protokoll vom 2.10.1990, Kopie im Besitz des Autors.
40. Ekkehard Richter: Schreiben vom 21.6.2004 an den Autor.
Waffen und Ausrüstung der NVA – wo sind sie geblieben? (Teil 2)
Ein nicht immer durchsichtiges Kapitel – das Erbe der NVA . Bestandsfindung mit doppelter Buchführung Die Übernahme der ab 3.10.1990 durch die Bundeswehr zu verwahrenden Waffen und Ausrüstung war zweifellos eine komplizierte Aufgabe und wäre ohne die Mitarbeit der zeitweise übernommenen Soldaten der NVA wohl nicht lösbar gewesen. Noch mehr als ein Jahr nach dem 3.10. wurden z. B. von der IMES-GmbH 24760 MPi, 1398 MG und 198 Karabiner sowie 1200 nicht einsatzbereite Jagdwaffen und Pistolen übernommen. Oberst Gunter Lange, Vertreter der Luftwaffe im Verbindungsstab, hob die Unterstützung durch den Stab LSK/LV hervor. Dank der vorhandenen Disketten u. a. Materialien waren sämtliche Angaben zu den LSK/LV bekannt, waren notwendige Probeflüge weiter gewährleistet und in Vorbereitung von „desert storm” imitierte Luftkampfübungen von MIG-29 mit Maschinen der USA, Großbritanniens und Frankreichs in Süddeutschland möglich. (1)
Grundlage jeder Übernahme ist die genaue Kenntnis der Bestände – und die Überzeugung, daß die Angaben des Übergebenden richtig sind. Eben das, so eine Studie der „Janes Information Group” von 1995, wurde in Zweifel gestellt. Das MfAV hatte eine „Liste der Hauptwaffensysteme der NVA“ aufgestellt. Die Bundeswehr jedoch zog die Liste in Zweifel, vor allem wegen des „Fehlens zuverlässiger Statistiken zu Liegenschaften“: Die Bundeswehr stellte 1991 ein eigenes, computergestütztes Buchungssystem auf, ohne einen umfassenden Vergleich zum System der NVA zu veröffentlichen. Dazu Gunnar Simon, damals Staatssekretär im BMVg: „Der Datenbestand des
NVA-Materials war bis 3.10. in Ordnung und komplett. Danach wurde er täglich undurchsichtiger, bis unser Verwertungssystem griff`“(2) Im Januar 1992 wurden große Teile der NVA-Listen veröffentlicht und auf Differenzen zwischen beiden Systemen verwiesen.
Diese wurden durch die Bundeswehr damit begründet, daß die im 2-Jahres-Rhythmus erfolgende: Aktualisierung der NVA-Bestände zwar 1987, nicht aber 1989 erfolgt sei. „Janes” stellte fest, daß die vom NVA-System im Juni 1990 ausgedruckten Listen durchaus die meisten der bis 1990 erfolgten Aktualisierungen einschlossen. Später veröffentlichte Computerausdrucke der Bundeswehr näherten sich in vielen Fällen den von der NVA „vorgegebenen” Zahlen an. Die schnell veröffentlichten Differenzen führten natürlich zu Spekulationen, bis hin zur Vermutung illegaler Exporte. Die Situation war offenbar auch mangelnder politischer Kontrolle über die bewaffneten Kräfte im Verlauf des Einigungsprozesses zuzuschreiben. Die detaillierte politische Kontrolle setzte erst ein, nachdem die Hamburger Hafenpolizei im Oktober 1991 eine Lieferung militärischer Güter für Israel entdeckte, deklariert als landwirtschaftliche Maschinen. Danach wurde das BMVg aufgefordert, ab 1992 reguläre Rapporte zu den Aktivitäten bezüglich der Ausrüstung der ehemaligen NVA zu liefern.
Die in den verschiedenen Auflistungen genannten Zahlen stimmen nur selten überein. Während es bei Kfz-Technik oder selbst Handfeuerwaffen durch späte Übernahme noch erklärbar scheint, ist es z. B. bei Kampfpanzern oder anderer schwerer Kampftechnik unverständlich. Das MfAV listete 2222 Panzer (ohne PT-76 und BRM-1K) auf, die Bundeswehr „übernahm” 2331, der IAP-Dienst meldet 2272, und der Bundesminister der Verteidigung berichtet 1997 von 2761 verwerteten Panzern. Nahezu sämtliche Zahlen aus diesem Bericht vor dem Deutschen Bundestag sind aus vorhergehenden Listen nicht erklärbar. In der folgenden Aufstellung werden verglichen die Zahlen aus der Liste der Hauptarten der Bewaffnung des MfAV (Spalte 1), die von „Janes” aus einem Dokument des Deutschen Bundestages zusammengestellten Zahlen (Spalte 2 = DDRAufstellung, Spalte 3 = BRD-Aufstellung) und die Übernahmeliste der Bundeswehr vom 3.10.1990, Stand 15.4.1992, Spalte 4. (3)
Technik-Art 1 2 3 4
Startrampe LUNA-M 48 48 69 k. A.
Raketenträger 256 k. A. k. A. k. A.
Startrampe TOTSCHKA 8 8 k. A. k. A.
Raketenträger 51 k. A. k. A. k. A.
Panzer T-72 549 549 551 549
Panzer T-55, -55A 1480 1480 1589 1583
Panzer T-54 193 193 198 199
Gesamt 2222 2222 2338 2331
SPz BMP-1 1112 1112 1133 1112
SPz BMP-2 (e. BRM-1) 24 24 24 24
SPW-70 1266 1266 1254 1257
SPW -60 PB/PA 1468 1468 1455 1402
SPW -40, 40 P-2 1878 1878 1158 1158
SPW -152 W1/K 759 759 717 717
SPW -50 PK 199 199 154 153
SPW-BRM1K 15 15 10 k. A.
Schwimmpz. PT-76 120 120 142 143
Gesamt 5841 5841 6047 5966
MTLB 529 529 k. A. k. A.
Pz.-Zugm., Kranpanzer 385 k. A. k. A. (Brü.-L.) 205
Gepanz. Fü.-Stellen 543 k. A. k. A. k. A.
85 mm Kan. 225 225 180 180
100 mm Kan. 267 267 255 k. A.
130 mm Kann. 175 175 137 k. A.
122 mm Haub. D-30 395 395 394 443
122 mm Haub. M-30 407 407 405 406
152 KH D-20 137 137 137 135
122 mm SFL 2S1 374 374 372 374
152 mm SFL 2S3 96 96 95 95
GeW BM-21 58 58 59 59
GeW RM-70 265 265 261 264
GrW 120 mm 216 216 216 216
GrW 120 mm SANI 75 75 80 75
GrW 82 mm 491 491 479 k. A.
Gesamt 3181 3181 3070 2247
PALR Startfahrz. 9P110 79 48 k. A. k. A.
PALR Startfahrz. 9P122 54 54 50 k. A.
PALR Startfahrz. 9P133 156 156 169 k. A.
PALR Startfahrz. 9P 148 52 52 48 k. A.
Tragb. PALR fa*gOTT 419 419 393 k. A.
Tragb. PALR METIS 31 31 20 k. A.
Gesamt 791 760 680 –
LV StR FlaRak. SA-75 Dwina 48 48 k. A. k. A.
LV StR FlaRak. S-75 Wolchow 174 174 k. A. k. A.
LV StR FlaRak. S-125 Newa 40 40 k. A. k. A.
LV StR FlaRak. S-200 24 24 k. A. k. A.
LV StR FlaRak. S-300 12 12 k. A. k. A.
TLA StR FlaRak. Krug 42 42 k. A. k. A.
TLA StR FlaRak. Kub 107 107 k. A. k. A.
TLA StR FlaRak. OSA AK 41 42 k. A. k. A.
Tragb. FlaRak. Strela-2 1896 1896 k. A. k. A.
Tragb. FlaRak. Igla 75 75 75 k. A.
Zwi-Flak 23 mm ZU 23 924 924 k. A k. A.
Fla-SFL Schilka 23 mm 128 128 99 k. A.
Gesamt 3511 3512 – –
MIG-21 251 251 251 251
MIG-23 47 47 47 (e. BN?) 63
MIG-29 24 24 24 24
SU-22 54 54 54 54
MIG-23 BN 18 18 18 k. A.
L-39 52 52 52 52
Gesamt Kampfflugzeuge 446 446 446 444
AN-2 18 18 k. A. k. A.
AN-26 12 12 12 12
L-410 12 12 12 12
TU-134 3 3 3 3
TU-154 2 2 2 2
IL-62 3 3 3 3
Z-43 12 12 k. A. k. A.
Sonst. Flugzeuge 62 62 32 32
MI-2 (Trp.) 25 25 25 25
MI-8 (Trp.) 54 54 93 93
MI-8 TB (HIP), Kampf-HS 36 36 k. A. k. A.
MI-24 (HIND), Kampf-HS 51 51 51 51
MI-14 PL , Spez,-HS 8 8 8 8
MI-14 BT , Spez,-HS 6 6 6 6
MI-9 8 8 8 8
Gesamt Hubschrauber 188 188 191 191
Kriegsschife 69 42 ? 42 ? 81
Sonst. Marinefahrzeuge 97 k. A. k. A. 111
In der folgenden Tabelle wird in Spalte 4 das „Zähl”-Ergebnis von 1994, bei „Janes” veröffentlicht, zugefügt Technik-Art 1 2 3 4
Pistole 9mm 267125 267125 270681 266537
MPi 7,62mm AK-47 705032 705032 731050 783217
MPi 5,45mm AK-74 163039 163.039 163039 171925
lMG 7,62mm 42526 42526 40991 55575
Karab. S 7,62mm 3518 3518 3862 4279
Scharfsch.-Gewehr 1749 1.749 1509 k. A.
Aut. GrW AGS-17 184 184 173 651
1. PzBü RPG-7 26526 26526 26346 22032
Gesamt 1209699 1209699 1237651 1304216
„Janes” stellt zudem fest, daß bei Summierung der bis 1994 gemeldeten Exporte und der Zerstörung die Zahl leichter Waffen der DDR höher hätte sein müssen, als bisher angegeben. Gar nicht erfaßt seien die von der Fa. Heckler &Koch noch an die DDR gelieferten MPi, MG und SSG, u. a. MPi „Skorpion”, nach dem 3.10. von der Bundeswehr übernommen.
Die schon papiermäßig großen Differenzen lassen fragen, wie viele der einst gut bewachten „Kalaschnikow” der NVA in falsche Hände fielen. Die Liste der Hauptarten der Technik des MfAV nennt weiterhin 862 Pz.-Büchsen SPG-9 und die Bundeswehr meldet per 3.10.1990 als übernommen:
– 82692 Radfahrzeuge, davon 6198 PKW, 11807 LKW, 40165 Sonderfahrzeuge, 437 Kräder und 24355 Anhänger.
– 4608 t Raketentreibstoff, davon 3484 t Oxydatorflüssigkeit, 907 t Brennstoff und 217 t Waschbenzin.
– 295430 t Munition, davon
Landstreitkräfte : 269000 t in 389 Typen
LSK/LV : 11045 t in 48 Typen
Volksmarine : 7587 t in 18 Typen
Pyrotechn. Mittel : 6898 t in 77 Typen
Die Bundeswehr gibt später als Gründe für Zahlendifferenzen an: „Die Erhebungen bis 3.10.1990 beruhen auf damaligen Erkenntnissen und sind fehlerhaft. Der ermittelte Stand ist höher als der seitens BwKdo Ost gemeldete… Ursache ist eine ungenaue Bestandsauflistung des MfAV, die dem gemeldeten Bestand vom 3.10.1990 zugrunde lag.” (4) Und: „In der NVA gab es keine einheitliche Bestandsführung. Kodifizierung und Nachweisführung erfolgten in 19 Fachbereichen.” Und selbstkritisch: „KSE-Material, das schon zerstört oder abgesetzt war, wurde nochmals im Bestand aufgenommen.” Die riesigen Bestandsdifferenzen bei KFZ ergaben sich daraus, daß die Bundeswehr alles zählte, was vier Räder hatte, die NVA aber viele Radfahrzeuge in Gerätesätzen „versteckt” hatte. Zum Funkgerätesatz R-145 gehörte eben ein mehrrädriger Untersatz. Das traf auch für Werkstattsätze, Sani-Ausrüstungen u. v. a. zu.
Wie verwertet man das Material einer ganzen Armee?
Die Zeiten, in denen z. B. das PoR-3 in Dessau auf Grund drängender Forderungen einer „Bürgerinitiative 2. Dezember” im Januar 1990 ca. 1000 MPi und Pistolen sowie ca. 150 Pz.-Büchsen aus Beständen der Kampfgruppen mit den Gleisketten seiner Technik zu Schrott fuhr, waren vorbei.
Die ersten Maßnahmen zur Übernahme des NVA-Materials durch die Bundeswehr hatte die Verbindungsgruppe des BMVg beim MfAV vor Ort abgestimmt. Das MfAV hatte die Materialbestände aufgelistet. Diese Auflistung war Grundlage für die Bundeswehr, das Material zu bewerten und Kategorien zuzuordnen:
Kategorie I : Dauerhafte oder längerfristige Nutzung durch die Bundeswehr,
Kategorie II : Vorübergehende Nutzung durch die Bundeswehr,
Kategorie III: Keine Nutzung durch die Bundeswehr.
Das Material der NVA unterlag Vorgaben des Einigungsvertrages. Als Verwaltungsvermögen der ehemaligen DDR wurde es Bundesvermögen und sollte nach Möglichkeit für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Beitrittsgebiet verwendet werden. In der Broschüre des IV. Korps von 1994 heißt es: „Das Material einer ganzen Armee mußte unter schwierigen Bedingungen identifiziert, erfaßt, aus Kasernen, Depots und Mob.-Stützpunkten herausgelöst, in geeigneten Lagern zusammengeführt, verwahrt und dort auch verwertet werden.”
Dazu Generalmajor a. D. Richter: „Die Überwachung der Vollzähligkeit der Bestände, die Abgabe zur Vernichtung oder zur weiteren Nutzung durch die Bw … oder aber zur Verwendung durch karitative Organisationen, …zur Nutzung durch die Alliierten im 1. Golfkrieg… erfolgte peinlich genau durch eine eigene Organisation, meist in den G4/S4-Abteilungen der einzelnen Verantwortungsbereiche. Diese ‚Verdichtungsorganisation’ wurde durch das Fachpersonal der ehemaligen NVA besetzt, die die Zusammenführung/Verdichtung, die Abgabe an andere Nutzer oder die Vernichtung mit peinlicher Sorgfalt erledigten. Nach dem Herausziehen der Bestände wurde das Material in den einzelnen Kommandobereichen in spezielle ‚Verdichtungslager’ zusammengeführt, die im Bereich der Bundeswehr-Ost. koordiniert wurden. Von dort wurde das Gerät nach den Vorgaben des BMVg zur Vernichtung oder zur weiteren Nutzung durch andere Bereiche oder zum Verkauf an eine eigens dafür geschaffene Firma des Bundes übergeben. … Ab Januar 1993 wurden die Lager an die Logistische Brigade der Bundeswehr Ost übergeben, die dann die weitere Verwaltung und Auflösung steuerte.”
Eines der Lager war in Löbau, mit bis zu 1500 Panzern „der größte Panzerparkplatz Europas”. Mehrfach wurden die Flächen verlassener Flugplätze als Lager genutzt. Bereits zuvor, mit dem am 19.11.1990 auf dem KSZE-Gipfel in Paris abgeschlossenen Vertrag, hatten die 22 teilnehmenden Staaten erstmals eine weitreichende Begrenzung der konventionellen Waffen in Europa geregelt. Der Vertrag erfaßte in definierten Waffenkategorien auch das militärische Waffenarsenal des vereinten Deutschland und verpflichtete zu umfangreichen Verwertungsmaßnahmen. Deutschland hatte bei Vertragsabschluß 2927 Panzer, 6152 SPW, 1955 Artillerie-Systeme und 164 Kampfflugzeuge abzurüsten. Der Vertrag stellte den Unterzeichnern frei, bis zum Inkrafttreten am 9.11.1992 die Zahlen durch Verkauf/Abgabe in Länder außerhalb des Vertragsgebietes, durch Umbau von Waffen für zivile Nutzung und durch „cascading”, Lieferung in Randgebiete des Bündnisses, z. B. in die Türkei, zu verringern. Rußland praktizierte das ebenso durch Verlagerung von Technik weit nach Osten. Zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns hatten sich die Zahlen für Deutschland deutlich verändert. Auf Grund der damaligen Höchstgrenze von 370000 Soldaten und des damit für die Ausrüstung der gesamtdeutschen Bundeswehr ausreichenden Bundeswehrmaterials war absehbar, daß der größte Teil des NVA-Materials überschüssig wurde. Folglich wurde nur ein geringer Teil den Kategorien I und II und der größte Teil der Kategorie III zugeordnet. Dieses wurde durch Ministerentscheidung ausgesondert und war zu verwerten.
Die Reduzierungsverpflichtung umfaßte schließlich folgende Stückzahlen:
2566 Panzer, davon 1914 aus NVA-Beständen, 4257 gepanzerte Kampffahrzeuge, davon 4145 aus NVA-Beständen, 1632 Artillerie-Waffen, davon 1344 aus NVA-Beständen, 140 Kampfflugzeuge, davon 140 aus NVA-Beständen.
Die Reduzierung erfolgte unter internationaler Kontrolle. Insgesamt dauerte der Zuordnungsprozeß mit den erforderlichen Prüfungen bis August 1994. Danach ergaben sich folgende Anteile für die drei Kategorien:
Kategorie I : Ca. 3,5%, dazu zählten:
24 Kampfflugzeuge MIG-29
12 Transportflugzeuge AN-26
2 Transportflugzeuge TU-154
3 Transportflugzeuge IL-62
4 Transportflugzeuge L-410
93 Hubschrauber MI-8
8 Hubschrauber MI-9
25 Hubschrauber MI-2
892 SPz BMP-1
2 FlaRak-Komplexe SA-5
75 FlaRak. IGLA 3 Start/Leitstellen OSA-AK
347 MPi Skorpion
3 AklLeitstellen
Startrampen KUB
1896 FlaRak. Strela-2
ca. 16400 t Munition
zahlr. Kfz. (5)
Kategorie II: Ca. 3,5%, dazu zählten, mit sehr widersprüchlichen Angaben:
Die 122mm-H-D-30 mit rd. 250000 Granaten, die GeW RM-70, viele M I-24, diverse Transportflugzeuge, 163 039 MPi AK-74, 29 Schiffe / Boote der VM
Kategorie III: Ca. 93% , darunter ca.261000 t Munition.
Die weitere Verwertung erfolgte durch:
· Die Treuhand (!) (für Immobilien, hier nicht beschrieben),
· die VEBEG, Verwertungsgesellschaft des Bundes (Frankfurt/Main),
· die VEMIG mbH (Tangermünde), gegründet vom Militariahändler Sturm (Rottenburg), mit Exklusivvertrag für B/A.
· die (private) Firma Buck und, z. T., das BWB (Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung)
Die Gesellschaften verwerteten das Material teilweise selbst oder sie beauftragten private Unternehmen mit der konkreten Verwertung/Vernichtung. Auszugehen ist davon, daß, mit Ausnahme des BWB, durch die Gesellschaften nur Material der Kategorie III, nach Freiwerden auch solches der Kategorie II, verwertet wurde.
Für die Sammlung des Materials, die Verwaltung und Vorbereitung der Verwertung wurden die MdSG (Materialdepot-Service-Gesellschaft) und die „Koordinierungsstelle für medizinische Hilfsgüter” gebildet. Das Gesamtgeschehen wurde beeinflußt durch den 1988 gebildeten „Koordinierungsausschuß Wehrmaterial fremde Staaten”, die „Überleitungsstelle Wirtschaft”, das BWB und den Bundessicherheitsrat. Im Artikel 21 des Einigungsvertrages war zudem festgehalten, daß für die neuen Bundesländer und deren Kommunen kostenlose Abgaben von Technik möglich seien.
Neben der Erfüllung der Reduzierungsverpflichtungen gemäß KSE-Vertrag wurden folgende Prioritäten festgelegt:
· Deckung des Eigenbedarfs der Bundeswehr und anderer Ressorts. Als KSE gerechte Reduzierung galt z. B. auch die Nutzung als Bodenziele bei der Schießausbildung; sowie die häufig angewandte wehrtechnische Untersuchung (WTD-52 und -61);
· unentgeltliche Abgaben an Gebietskörperschaften und berechtigte Organisationen im Beitrittsgebiet zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben;
· Verkauf von Regierung zu Regierung;
· NATO-Verteidigungshilfe, so z. B. Schenkungen im Golfkrieg, zur technischen Info und Auswertung, zu Trainingszwecken;
· Ausstattungshilfe, z. B. nach Demilitarisierung für Museen und Ausstellungen;
· Humanitäre Hilfe, vor allem für die Dritte Welt, B/A und Sanitätsmaterial u. a..
Das verbleibende Material war, soweit zulässig, zu verkaufen oder zu entsorgen.
Waffen und Ausrüstung der ehemaligen NVA in alle Welt
Bereits vor dem 3.10.1990 hatten viele Länder um solche Lieferungen ersucht. Ende 1991 war die Liste auf 44 Staaten angewachsen, darunter 11 NATO-Länder. Insgesamt waren es schließlich Bestellungen aus rund 70 Ländern. Der Bundessicherheitsrat hatte dazu am 27.2.1991 die Entscheidung getroffen, alle diesbezüglichen Waffenexporte nach den „Politischen Richtlinien für Waffenexporte von 1982″ durchzuführen.
· Export zu den Alliierten des 1. Golfkrieges
Deutschland beteiligte sich nicht mit Truppen, jedoch durch finanzielle Hilfe. Ein Teil wurde durch Lieferung militärischer Ausrüstung abgegolten, vorrangig Ausrüstung der ehemaligen NVA und vorwiegend logistische Hilfsmittel. Der Wert betrug ca. 740 Mio. DM.
Geliefert wurden:
An die USA :
25 Planiergeräte T-130
604 LKW mit Duschanlage W-50 –
421 LKW Tatra 813/815 47 Sankra LO
169 Tankwagen Tatra / Ural 724 20-Fuß-Container
129 Zugmaschinen Tatra 48 Gabelstapler
128 Sattelauflieger Tatra 105 Radlader
48 Werkstatt-Kfz. Ural 200 Zelte 8x15m
189 Schwerlasthänger P50/80 437 Abdeckplanen für Panzer
274 8-Tonnen-Hänger 250 Trinkwasser-Behälter je 4600 l
220 Wassertransport-Hänger 5500 Feldbetten
294 Tanktransport-Hänger 100000 Schutzmasken
111 LKW W-50 mit Kühlanlage 500000 Sandsäcke
255 Hänger mit Kühlanlage
An Frankreich: 20 Minensuchgeräte KMT-5/-6, 4 Minenverlegekomplexe MLG 60M
An Ägypten: 30 SPW-40 mit ABC-Schutzausrüstung, 250 t Ersatzteile
An Israel : Verschiedene ABC-Schutzausrüstungen
An CSFR: 40 Tatra -LKW 815 und 40 Schwerlasthänger (6)
Der Export war schnell in Marsch zu setzen. Der Befehlshaber des Bundeswehrkommandos Ost, Generalmajor Schönbohm, drückte es später so aus: „Ich habe miterlebt, wie die ehemaligen NVA-Soldaten über die Weihnachtstage 1990 gearbeitet haben, um das Gerät am 2.1.1991 für die Operation der Alliierten bereit zu haben.”
Da der Irak vorwiegend mit sowjetischen Waffen und Ausrüstungen ausgestattet war, baten die Alliierten und Israel um Lieferung einzelner Ausrüstungsteile zur eigenen Information.
· Exporte zur technischen Information, zu Tests und Auswertungen (1990-1992)
Solche Exporte erfolgten nur auf Grundlage von NATO-Richtlinien und, in Einzelfällen, an Israel. Die meisten der gelieferten Teile blieben beim Empfänger. Nach Israel, so „Janes”, gab es mehrere verdeckte Lieferungen, die im Dezember 1991 erfolgte Beschlagnahme blieb jedoch ein Einzelfall. Die Anforderungen bezogen sich vor allem auf Schiff-Schiff- und Luft-Luft-Raketen. Die USA hatten starkes Interesse an Landminen, wenig Interesse zeigte man an elektronischen Bauteilen.
An die USA (je 1-3 Exemplare)
Minensuchgerät KMT-6/ -7 2 HS MI-14
LL-Rak. AA-8, -10, -11 1 RSB „Tarantul”
Leitradar AA-7 1 Rak.-System FROG-7
L-S-Rak. CH-25, -29, -58
6 Fla.-Rak. SA-13
Gef.-Feld-Radar 1RL232
12 SA-8-Raketen
Flak AK-630
11 Seeminen
Torpedo SAET-40
12 Fu.-Störg. DZW 90
1 MIG-29 (zeitweilig)
192 Pers. -Minen
2 MIG-29-Triebwerke
360 Pz.-Minen TM-46/62
SS-Rak. P-21 Ersatzteile f. SU-22
SS-Rak. P-21 m. Ziels.
An Großbritannien
Minensuchg. EMT-7 Torpedo SAET-40
1 R-145-Führ.-Stelle
SS-Rak. P21/ -22
1 SU-22 M-4
1 Fu.-Ger.-Satz R-414
Flak AK-630
1MIG-23 BN
Nachtsichtgeräte
PALR 1 L-39 Winkelreflektoren
Panzer-Minen AT-4, -7 1 Rak.-System „Rubesh“
330 Gran. 122mm
1Rak.-System FROG-7 (11 Arten)
An Israel:
div. L-B-Rak. Flugbahnrechner Minensuchgeräte
div. L-L-Rak. Radarstörkörper 15 PALR
S-S-Rak. P-21, -22, -51 Langstr.-Radar P-40 je 2 KRAS-214, -B-255,
SILFla.-Rak. SA-6, -13 Radar MIG-29 131,-157, GAS-66, UAZ-469
GK Fla.-Rak. SA-5 Torpedo SAET-40 Ersatzteile für BMP-1, -2,
Fla.-Rak.-System „Schilka“ Rak.-System „Rubesh“ und MIG-23
Flak ZSU 23/4 GK Rak. „Frog-7“
Ca. 100 Pz./Pers.-Minen
An Frankreich
2 Rak. „Frog 7“ 1 lMG und Munition ca. 20 PALR
2 T-72 und Munition je 1 SPW-70, -50PK ca. 20 Panzerminen
2 2-S-1 und Munition 2 BRDM 1K 6 Seeminen KS/WD1
2 2-S-3 und Munition 1 RM-70 und Munition 2 Wasserbomben B-1
2 BMP-2 und Munition 1 RPG-7 je 1 Rak.-GK 9N18K, 9N18
1 AGS-17 und Munition 8 RPG-18
Düppelwerfer Div. Na.-Ausrüstung (7)
Die USA erhielten zu Übungszwecken, wohl vor allem für ihre „red flag”-Manöver, erhebliche Teile von NVA-Ausrüstung.
Exporte in die USA zu Ausbildungs-/Trainingszwecken (1991-1993):
86 Panzer T-72 1 122mm-H. D-30 14 MIG-23(5 ML/MLD)
11 Panzer T-55 2 152mm-H. D-20 5 SU-22 M4 ,
19 SPz BMP-1 11 SFL 2S1 1 MIG-21
15 SPz BMP-2 9 SFL 2S3 2 HS MI-24
17 Zugm. MTLB 2 GeW RM-70 12 FlaRak.-Syst. 9A338 M
7 SPW BTR-70 4 GeW BM-21 72 FlaRak. 9M33M3
3 SPW BTR-60PB 2 Akl.-Pz. BRDM-1K 1 GrW 122mm
1 SPW 50PK 2 GeW BM-24 182 Lenkflugkörper
2 SPW 40P2 7 Kan.100mm T-12 versch. Art
5 SPW 40P2 m.9P148 PALR 7 Rak.-Systeme „Rubesh” diverse Munition mit 150 Raketen, diverse LKW (8)
· Exporte in eine Randregion der NATO
Im Rahmen der NATO-Militärhilfeverträge erhielten Griechenland und die Türkei umfangreiche Waffenlieferungen. Die Ausrüstung kam zu Teilen aus Beständen der ehemaligen NVA, zu Teilen von der Bundeswehr. Auf Ersuchen der Türkei wurden die für 1994/95 geplanten Lieferungen vorgezogen. Zwar lag die Verpflichtung vor, keine Waffen an Drittländer weiterzugeben, doch Beobachter würden feststellen, daß sich bei den kurdischen
Milizen MPi aus NVA-Beständen befanden. Das „ND” vom 10.8.1993 berichtete über den Einsatz von SPW aus NVA-Beständen gegen die Kurden, die „Gesellschaft für bedrohte Völker“, so die „Wochenpost” vom 21.1.1993, stellte die Behauptung auf, daß 200000 MPi der ehemaligen NVA an Aserbaidschan geliefert und im Konflikt um Nagorny Karabach eingesetzt worden seien.
Die Lieferungen umfaßten u. a.:
An Griechenland
158 GeW RM-70 m. 205000 Rak. 260000 Schutzmasken
306 Flak ZU 23 m. 8,3 Mio.Gesch. 114000 Tarnnetze
501 BMP-1 m.140 000 Gran.73mm 10 Rgt.-Verb.-Plätze
3 FlaRak.-K. OSA-AK (12 Startr.) 650 Feldküchen
924 FlaRak. 9K33 M2/M3 8 Ponton-Parks
120 Flak „Schilka” 200 El.-Aggreg. (100 fahrbar)
21675 RPG-18 348 Kfz (UAZ, LO, 2002A)
7051 PALR 9M111/-M 20 Tatra-Tankwagen
21,7 Mio. Patr.M-43,-39 3000 KFZ
150 SPW-70, 2 MTLB div. opt. Gerät
An die Türkei:
303934 MPi AK-47 m. 83 Mio. Patr. 230000 Tarnnetze
4996 RPG-7 m. 197000 Gran. 50000 Kompasse
2491 lMG m. 132 Mio. Patr. 320 Beleuchtungssätze
300 SPW 60PB m. 4,99 Mio. Patr. 14 mm 21 Entg.-Stat. ARS-14
u. 30 Mio. Patr. 7,62 mm 13 Entg.-Stat. ARS-30
500000 Stahlhelme
100 Nachts.-Ger. f. MPi
150 Pz.-Zugm. T-55 200 El. Aggreg. 20/40 KW
3 Hauptverb.-Plätze 350 Scherenfernrohre
3 TMM-Brücken ca. 800 LKW
20 Minenräumger. KMT-5 ca. 250 Tankwagen (9)
Der Wert der Lieferungen betrug ca. 2,1 Mrd. DM
· Weitere Exporte rund um den Globus
An Indonesien
16 UAW/KS-Schiffe Pr. 153.1 „Parchim“ 2 Gefechtsversorger
12 Land.-Schiffe Pr. 108 „Frosch I“ 5000 t Munition
9 MSR-Schiffe Pr. 89.2 „Kondor II“ 75 E.-Generatoren
ca. 150 Feldküchen
Der Verkauf erfolgte zu einem scheinbar sehr niedrigen Preis. Die auf vielen Schiffen notwendige Demilitarisierung war jedoch auf einer deutschen Werft durchzuführen, außerdem wurde eine große Zahl indonesischer Seeleute in Deutschland ausgebildet.
Manfred Röseberg schreibt dazu: „Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Fahrzeugen wurden sie” (16 Schiffe der „Parchim“-Klasse) „aber nicht abgerüstet, sondern mit Munition und Ausrüstung übergeben…. Die letzten 4 Schiffe verließen im Juni 1996 mit indonesischer Besatzung die Peene-Werft (10) Nach Meinung der Weltbank war der Gesamtpreis schließlich außerordentlich hoch.
An Schweden, An Finnland
5 T-72 100 T-72 70 Brü.-Legepanzer
228 SFL-2S1 z. Ersatzteilgew. 218 Haub. D-30 44 Minenräumer
625 MTLB 140 BMP-1 300 Flak ZU 23 mm
375 BMP-1 166 Kan. M-46 100000 MPi AK-47
Pio.-Gerät 3 MTLB 48000 t Munition
27 SFL 2S1
An Belgien, An Jugoslawien
2 SFL 2S1 60 Panzer T-55
je 1 T-72, T-55, SPW-70, BMP-1 5000 Stahlhelme
Kanada, Mazedonien
1 T-72 60 SPW-70
Nach Estland, Lettland und Litauen gingen je 200 LKW, die Niederlande und Frankreich erhielten einzelne MPi AK-47 und -74 mit geringen Munitionsmengen. Nicht klar zu definieren waren Lieferungen nach Kroatien. In einer Auflistung des Konversionszentrums Bonn ist von dieser Lieferung zu lesen:
1991: 6122nm-Haubitzen D-20, 20 122mm-Haubitzen D-30, 60 T-55,
1993/94 : 4 MI-24, 20 MIG-21bis, 8 MIG-21U, 12 LZ-39,
1994 : 50 PALR,
alles aus Beständen der ehemaligen NVA.
Darüber hinaus erfolgten Lieferungen aus anderen Ländern. Die Auflistung gehe auf Ermittlungen einer Infogruppe beim Hauptquartier der UN zurück. Vorangestellt ist diese Wertung: „Kroatien war in der Lage, ungeachtet der von den UN verhängten Kontrollsanktionen, beachtliche Mengen moderner Bewaffnung zu akquirieren.“ (11) In einer Antwort auf „schriftliche Fragen an die Bundesregierung” vom 3.4.1992 teilte diese mit, „daß sie nicht
wüßte, auf welchem Wege solches Material nach Kroatien gelangt sei. Sie (die Bundesregierung) habe keine Waffen an Kroatien verkauft.“ (12) Ein Vergleich mit den im weiteren Text aufgeführten Lieferungen von NVA-Flugzeugen in alle Welt ergibt ebenfalls keinen solchen Abgaben an Kroatien. „Monitor” und andere Medien hatten jedoch berichtet, daß die Merkmale der in Kroatien von ihnen gesehenen MIG-21 eindeutig auf die NVA hindeuteten.
Nicht deutlich wurde ebenfalls der Verbleib der 10 irakischen MIG-21, die 1990 zur Hauptinstandsetzung in der DDR standen. Alle als „verschrottet” gemeldeten hatten eine NVA-Vita.
Die in alle Welt abgegebenen/verkauften Schiffe und Boote der VM sowie das fliegende Material der LSK/LV sind in speziellen Listen zusammengefaßt, ebenso die noch 1990 dem Re-Export unterlegene Technik.
· Abgaben als humanitäre Hilfe
Dazu wurden erhebliche Teile der Ausrüstung genutzt. Auf mehr als 13000 Anfragen wurde Material in 61 Länder und an mehr als 4000 Kommunen geliefert. Als „Besteller” fungierten karitative Organisationen ebenso wie deutsche Partnerstädte oder internationale Verbände. Mehrere Dutzend LKW erhielt z. B. die Organisation „Welthungerhilfe”, ein ähnlicher Posten ging an die orthodoxe Kirche der Noch-Sowjetunion. Rupert Neudeck’s
„Cap Anamur” bekam 7 alte Minenräumpanzer, mit denen seine Männer in Angola Minen räumten, die u. a. auch von der DDR geliefert waren. Die Liste der Empfänger liest sich im Archiv nahezu endlos und enthält als Lieferungen alles nur Denkbare – Decken, Schlafsäcke, Unterkunftsgerät, Lebensmittel, aber auch KFZ, Reifen, Werkstattausrüstungen, Wasserfilteranlagen, ärztliches Gerät, auch mal ein Bus für die Partnerstadt irgendwo
weit im Osten. Mali, Niger, Senegal, die Philippinen u. a. erhielten Sanitätsmaterial, Bekleidung ging u. a. nach Ruanda, Guinea, Djibuti. Nach Albanien wurden 100 LKW W-50, 5 Tatra-Tankwagen und 20 Sankra geliefert, an Bulgarien 200 Ural und 5 Tankwagen, an die Ukraine 355 LKW (Ural, Kras, Kamas), 50 Sankra, 95 UAZ, Planiergerät und Medikamente. Nach Kasachstan gingen 500 LKW, Bekleidung und Sanitätsmaterial, nach Somalia 20 Minensuchgeräte, Bahrain erhielt 5000 Truppenschutzmasken. Der größte Teil ging an die Nachfolgestaaten der UdSSR. Das „ND” vom 19.4.1993 schreibt über die Lieferung von 1900 Kfz, 1000 Feldküchen, 4000 t Verpflegung und 650 t Sanitätsmaterial. Insgesamt wurden in diese Richtung jedoch mehr als 9000 LKW, 3000 Hänger und 19 Mio. Stück Bekleidung geliefert, darüber hinaus mehr als 10000 Zelte. Saudi-Arabien erhielt 200000 persönliche Schutzausrüstungen, verschiedene Quellen berichten allerdings von einem Entgelt von 32,7 Mio. DM. UNPROFOR erhielt für den Einsatz auf dem Balkan 227 SPW-70 und 400 LKW. (13)
· Abgabe an Kommunen, öffentliche Einrichtungen – und private Nutzer
Die unentgeltliche: Abgabe an Kommunen, berechtigte Organisationen und Einrichtungen, aber auch unentgeltliche und entgeltliche Abgaben an private Nutzer in den neuen Bundesländern (und nicht nur einmal, auch darüber hinaus) zählt sicher zu den interessantesten Details der Auflösung einer Armee. Gemeinden oder private Bürger, die oft viele Jahre auf einen LKW oder PKW warteten, wurden zum Null- oder Niedrigstpreis aus
Beständen der Armee versorgt. „In 65 Lagern”, so die „Junge Welt” vom 6.12.1991, „warten neben ernsthafter Militärtechnik 96000 Radfahrzeuge auf ihr weiteres Schicksal. Ca. 1850 W-50, Geländewagen, Feldküchen und Werkstatt-Ural gingen an zivile Nutzer, clevere Geschäftsleute übernahmen mehrere hundert Stück zum Weiterverkauf.” Schon das „ND” vom 4.11.1991 hatte berichtet, daß ca. 10000 KFZ an das DRK und das THW, ca. 16000 an Länder und Gemeinden abgegeben wurden. Über einen Basar der besonderen Art informiert die „Berliner Zeitung” vom 14.11.1991: In Berlin-Pankow, Majakowski-Ring, wurden PKW, LKW und Hänger feilgeboten – gegen Sofortzahlung an den Meistbietenden. Einzige Bedingung: Sofortige Mitnahme. Das NVA-Zentrallager Hangelsberg gab seine lang gehüteten Reserven kostenlos an Kommunen ab, „vom Ural bis zur Zahnbürste”, schreibt das „ND” vom 21.5.1992. Mehr als 300 Ural, 100 Werkstattwagen und 17000 Reifen wechselten u. a. den Eigentümer. In Sonneberg/Thüringen warteten mehr als 1000 KFZ der Grenztruppen auf ihre weitere Verwendung. Der „Trabant” mit Klappverdeck, der allseits beliebte „Stoffhund”, wurde für bis zu 3000 DM verkauft, die Limousine dagegen kam nur 700. Im Grenzerzentrum Pätz dagegen wurden steinerne Zeugen der
Vergangenheit angeboten, vom Grenzstein bis zum bemalten Mauersegment. Die VEBEG, das Verwertungsorgan des Bundes, verkaufte NVA-Material in 6 Lagern zu Festpreisen. Nicht unter diese Rubrik fällt die Tätigkeit der Firma VEMIG. Mit einem rein privaten Exklusivvertrag hatte diese sich die Verwertung aller militärischen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände gesichert. Der Schätzwert wurde mit 2,4 Mrd. Mark genannt. Es ist bekannt, daß z. B. die „Ein-Strich-kein-Strich”, die praktische Felddienstuniform der NVA, über Jahre hinweg „weltweit” getragen wurde – von Neuguinea über den Jemen, von Angola bis zum Balkan.
Die Gesamtzahl der „verwerteten” Radfahrzeuge, so der Bundesminister der Verteidigung 1997 vor dem Deutschen Bundestag, betrug rund 133900, wobei Hänger, Kräder und Sonder-KFZ, darunter also sicher auch mobile Funkstationen usw., dazu zählten.
Auch hier bleibt die Frage nach der möglichen? Exaktheit der Nachweisführung.
Regulär verkauft wurden, so der „Spiegel“ 9/92, 400000 Schutzanzüge an die „Sumer Handels- und Service” GmbH, Stückpreis 186 Mark. Diese verkaufte sie „an den Golf”, Gewinn: 70 Dollar/Stück.
Der brisanteste Teil des Erbes – die Munition
Auch dazu gab es nur miteinander differierende Zahlen. Der Abschlußbericht an die Bundesregierung von 1997 nennt 303690 t als „verwertet”. Diese Zahl taucht in keiner anderen Auflistung auf. Die „Wehrtechnik” 5/91 meldet 300000 t, der IAP-Dienst 8-9/91 294600 t, das IV. AK zählt in seiner o. a. Schrift 272000 t auf, eine Anfrage des „ND” vom Dezember 1991 erhält 250000 t als Antwort. „Janes” nennt 295430 t. Dazu der IAP-Dienst:
„Auf diese Menge sind weder Bw/Rüstungsbereich noch die Industrie eingestellt. Diese Mengen werden auf Jahre hinaus zu lagern und zu transportieren sein. Dabei „erfüllt die Munition der ehemaligen NVA nicht die Anforderungen der Lager- und Transportbestimmungen, die in der Bundesrepublik gelten.“!
Die Munition wurde in 19 Lagern verwahrt, Bewachung und Lagerhaltung kostete je Depot 1,7 Mio. DM/Jahr. Die Entsorgung wurde mit 5 Mio. DM /1000 t angegeben, je Einzeltonne also ca. 5000 DM. Entsorgung und Delaborierung erfolgten u. a. in der „Entsorgungs-und Betriebsgesellschaft mbH Vogelgesang”, in Königswartha, Silberhütte, Weichenstedt, Lübben und Pinnow, ein Vorgang, der von Spezialisten noch detailliert zu beschreiben wäre. Sehr unterschiedlich sind u. a. die Angaben zum Eigenverbrauch der Bundeswehr Zu deren Kategorien I und II zählten zunächst 33600 t (IAP-D.8-9/91), in späteren Dokumenten erschienen 14600 t, die „Berliner Zeitung” erhielt am 18.11.1991 die Mitteilung über 100000 t Eigenverschuß. Nach den bekannten Angaben wurden verkauft/abgegeben: 48000 t an Finnland, 5000 t an Indonesien, 31500 t als NATO-Verteidigungshilfe.
Nicht einzeln benannt wurden die bei jeder Waffenabgabe mitgelieferten umfangreichen Mengen für die Bordbewaffnung. Interessant eine solche Meldung („ND” vom 30.9.1993): Danach erfolgte eine Lieferung von 122mm-GeW-Geschossen „via” Griechenland – ohne das Endziel zu nennen. NATO-Staaten verfügen nicht über diese Waffen – wohl aber einige der zu jener Zeit kriegerisch verwickelten Balkanstaaten. In einer Vorlage für den Verteidigungsausschuß/DBT vom 6.9.1992 erscheint mit Stand vom 15.4.1992 diese Auflistung:
Übern. Bestand (3.10.1990 Bisher abgegeben/verwertetVerwertbarerBestand(1.4.1992)GeplanteVerwertung/Mögl.AbgabeBem.295430 t,davon 16400 tKat. I u. II42500 t entsorgt5600 tLänderabgabe
.230930 t
108000 t res. f.
Länderabgabe,
68000 t Entsorg.
55000 t Entsorg.
Ausgeschr.
Ausschr
. Juni 92
Ein Bericht des BMVg vom 10.11.1993 nennt diese Zahlen (Kennz. RüZ II/Arb.-StabNVA): Von 295000 t bisher 154400 t „verwertet”, davon 57300 t Abgabe an andere Länder, 97000 tzerstört. 14600 t von der Bundeswehr übernommen. Somit blieben zu diesem Zeitpunkt noch ca. 102000 t zu verwerten. Die letzte Großrakete der NVA wurde am 21.9.1994 in Pinnow zerstört, die Entsorgung der Munition war Ende 1995 beendet.
Schneidbrenner im Anschlag – die Erfüllung der KSE-Verpflichtungen
„Was wir genau machen, weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß wir zerstören”, so der Bundesminister der Verteidigung laut „Berliner Zeitung” vom 2.7.1992. Deutschland hatte am 3.8.1992, wie alle Unterzeichner des Vertrages vom 19.11.1990., mit der Reduzierung konventioneller Waffen zu beginnen. Bei Vertragsabschluß hatte Deutschland 2927 Panzer, 6152 gepanzerte Fahrzeuge, 1955 Geschütze und 164 Flugzeuge zu beseitigen. Im Verlauf der Zeit änderten sich die Zahlen. Panzer und Geschütze wurden verkauft, abgegeben, und damit die Sollzahlen verringert. Das geschah auch durch die Umrüstung von Militärtechnik zu zivilen Zwecken oder z. B. durch die Nutzung. von 104 T-72, 86 PT-76 und 50 SFL 2S1 als Bodenziele. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages betrug die Sollzahl noch 2566 Panzer (NVA 1914), 4257 gepanzerte Fahrzeuge (NVA 4145), 1632 Geschütze (NVA 1344) und 140 Flugzeuge, alle NVA. Wichtig war der Preis. Die Zerlegung eines Panzers wurde mit 25-30000 DM berechnet, der Verkauf kam deutlich billiger! Noch günstiger war es, teures Gerät zu verkaufen und „billiges” zu verschrotten.
Der spektakuläre Beginn („das größte Panzerschlachten aller Zeiten”, so die „Junge Welt” schon am 28.12.1991) erfolgte in Anwesenheit des Bundesministers der Verteidigung am 4.8.1992 in Rockensußra mit der Zerlegung eines – nein, nicht „Leopard-2″, auch nicht eines T-72, sondern eines SPW 40-P, eines „geländegängigen Gefechtsfahrzeuges, aussehend wie ein Panzer”. „Look alikes”, sagen spöttisch die Insider. Die gepanzerte Technik wurde vorwiegend hier und in Charlottenhof zerlegt, die Flugzeuge auf der Elbe-Flugzeugwerft in Dresden, so die 140 MIG-21, „+10% extra”, wie einige Medien schrieben. Von diesen 10% will man aber in Dresden nichts wissen.
Ein Bericht beim Verteidigungsausschuß an 10.11.1993 sah folgende Zahlen: KSE-Vorgaben mit 2847 Panzern, 5304 SPz, 2006 Geschützen und 140 Flugzeugen, erneut also erheblich verändert. (14) Von 1236142 HFW der NVA (auch eire reue Zahl), sah man 433078 als zerstört an. Von 192 Schiffen der VM (dabei offensichtlich Schwimmkräne und schwimmende Lager mitgerechnet) waren 139 „verwertet”, 29 noch in Nutzung und 24 zur Verwertung vorbereitet. Die letzte MIG unterlag dem Schweißbrenner am 18.12.1993, der letzte Panzer am 25.5.1995, dieser in Charlottenhof. Der Bundesminister der Verteidigung 1997: „Nur 734 Panzer von 2761 blieben übrig”. Also wurden 2027 „verwertet” und 734 exportiert/abgegeben. Die „nicht kompatible” und ohnehin ungeliebte Technik war beseitigt. Über einige Filetstücke wurde noch nachgedacht. Aus der nachfolgenden Tabelle,
bezogen auf 1993/94, sind für einige Arten der Technik die KSE-Zahlen u. a. Verwertungsarten zu erkennen. Erstaunlich ist die große Zahlendifferenz zwischen den Übernahmezahlen von 1990 bzw. 1992 bis zum Tabellenbeginn 1.9.1993:
Art Bestd. And. bis Bestd. Festgelegte Verwendung Verwnd
1.9.93 31.12.93 1.1.94 offen
Länd Zerst. Abgabe Zerst. Tr.- Boden- Verkf.
Abg. KSE (Vrtrg) Nutzg ziele Leihe
T-54 6 6 6
T-55 1153 320 833 6 823 2 2 0
T-72 320 1 40 279 5 136 104 3 31
SPW-152 415 1 414 0 0
SPW-40 205 154 51 4 45 2 0
SPW-50 144 37 107 1 105 1 0
SPW-60 1150 1 247 902 873 2 27
SPW-70 1245 1245 152 955 149(UN) 1 137
BMP-1 1091 30 1061 586 2 473
BRM1K 9 1 8 1 7
BMP-2 2 2 1 1
PT-76 140 140 36 86 1 17
Hb. D-30 167 6 156 5 4 1 0
Hb.M-30 5 5 3 2 0
SFL 2S1 306 306 228 50 1 27
Kan.M-46 172 172 92 – 80
KH D-20 5 5
SFL 2S3 76 76 60 1 15
GrW 120 209 200 9 4 5
GrWSani 26 18 8 4 4
BM-21 42 42 4 38
RM-70 221 221 158 63
MI-24 45 45 45
MIG-21 130 4 32 94 4 67 23
MIG-23 30 3 27 6 2 19 0
MIG-29 24 24 24 0
SU-22 38 1 37 2 35 0
(15)
Ein Wort zum Re – Export
Ein nicht unerheblicher, z. T. der modernste Teil der Technik der NVA wurde, einschließlich Dokumentation und Kodierungsmitteln, reexportiert zum Hersteller UdSSR. In einer Anlage zum „Plan der Maßnahmen zur Reorganisation der NVA” sind dazu aufgeführt:
– Automatisiertes Feldführungssystem „PASUW”,
– Kennungssystem „PAROL” der LaSK, LSK/LV und VM ,
– Raketenkomplex „TOTSCHKA”,
– FlaRak-Komplexe der LaSK „OSA-AK”, „STRELA-10″ und „IGLA”,
– FlaRak-Komplexe der LSK/LV S-200 und -300,
– Aufkl.-Technik mit den Komplexen R-381T,-394 KM, Krypton-P,
– Funktechn. Mittel mit: Automatis. Führ.-System „POLJE”, FuMSt ST-68U, Fu-Höhenmesser PRW-17,
– Raketen des FlaRak-Systems „OSA-M” der VM,
– Raketen P-21 und -22,
– 2 Komplexe Küstenraketensystem „RUBESH”,
– Waffenleitanlagen der Schiffe Pr.1159,
– Raketen des Feuerleitsystems „BASTION”,
In eigener Zuständigkeit waren zu vernichten:
– Funklenkblöcke der PALR der MI-24,
– Technik des FEK mit den Stationen R-378A, -330P, -330U,
– Aufklärungstechnik mit den Komplekten R-357M, -358, -361M, 553L, SRTR-D,
Die Ausführung hatte bis 15. bzw. 30.9.1990 zu erfolgen. (16)
Die UdSSR war darüber hinaus an der unentgeltlichen Rückgabe weiterer Technik interessiert. Dazu zählten (ohne Terminvorgabe):
– Takt. Raketenkomplex „LUNA-M”, FlaRak.-Komplexe „KRUG” und „KUB”,
– PALR-Komplexe Konkurs, fa*gott und Metis
– SFL 2-S-3.
– Küstenraketenkomplex „RUBESH”,
– Bewegliche Fü-Stellen der RA-OTR, StBttr. TR, FL-Stellen der Artl.-Abt.,
– Fü.-Komplexe der SFL-Artl., FL-Komplexe der TLA,
– FuMeßstat. der Artl. SNAR-6 und -10, f*ckontrollstat. SRKR-1 und -2,
– FuMeßstat. P-18, -19, -PRW-13 und -16,
– div. Mittel des FEK,
– FuMeßstat. „Kabina-66″,
Aus anderen Tabellen ist zu erkennen, daß mindestens ein Teil der genannten Vorgaben und Wünsche nicht erfüllt wurde. Der (vorläufig) letzte Landeplatz des fliegenden Materials der LSK/LV Die Passagiermaschinen IL-62, TU-134 und -154, AN-26 und L-410 flogen zunächst im LTG-65, die Hubschrauber je nach Typ in der LTGr, der MFHsGrp, den HFS-Ost, -70 und -80 (einschließlich der MI-24 und MI-8TB), die AN-2 und Z-43 wurden ebenso abgestellt wie die MIG-21, -23 und SU-22. Die MIG-29 flogen im „ErprG MIG-29″, später im JG-73 „S”. Der bis dahin bekannte Verbleib ist in nachstehender Tabelle aufgeführt. „Privat” können Firmen oder
Einzelpersonen sein, beim Verbleib im Ausland wurde nicht nach Nutzungsart getrennt. Die vom Autor eng zusammengefaßten Zahlen wurden dem präzise beschreibenden Buch von Lutz Freundt (Hrsg.) „MIG, MI, SU & Co ” entnommen (außer für MIG-29) (17)
Verbleib Mig-21 MIG-23 MIG-29 SU-22 L-39 AN-26 AN-2 L-410 TU-134 TU-154 IL-62 Z-43
(251) (63) (24) (54) (52) (12) (18) (12) (3) (2) (3) (12)
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Verschrottung
154 1 12
Unfall 1 1 1 1 1
WID-52/
-61 2 2
Aerotec 6 3 2
Dt. Museen/
Ausst. 40 27 21 18 5 1
Dt. Flugplätze
9 4 2 1
Sächs.LFService
9
Flzg-Klubs 1
Privatnutzung
(Dt.) 23 4 5 1 8
Verbleib Mig-21 MIG-23 MIG-29 SU-22 L-39 AN-26 AN-2 L-410 TU-134 TU-154 IL-62 Z-43
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
USA 1 14 5 3 1
Kanada 1
Großbrit. 1 1 1 1
Norwegen 1
Frankreich 2 2 1 1
Belgien 1 1
Niederl. 5 3 1
Italien 2 1 1
Spanien 1 1 1
Österreich 3 1 2 1
Polen 23
Ungarn 25
Estland 1 2
Komi-Avia (Rußland) 7
Lettland 1
Litauen 2
Venezuela 2
Honduras – 1
Guatemala 1
Sierra Leone 1
Angola 1
Rußland 3
Iran 1
Usbekistan (Ägypten?) 3
In einigen Fällen werden die „Sollzahlen“ nicht erreicht. Grund: Die Technik wurde schon vor dem 3.10.1990 aus dem Register gelöscht, die Tabelle aber nicht verändert.
Verbleib MI-2 MI-8T/PS MI-8-TB MI-9 MI-14PL MI-14-BT MI-24D/P
(25) (57!) (36 ) (8) ( 8 ) ( 6 ) ( 51 )
Verschrottet 2 21 21 2
Dt.Museen/Ausst. 6 13 8 4 4 5
Aerotec,Flugpl. 3 5 2 4
Aeroclubs,Flugpl. 2
Privat in Dtschld. 6 6 2
LTG-62 „408″ 1
HFWS (Lehrsammlg.) 1 1
TSLW-3 1
Polen 16
Tschechei 1
Estland 1 2
Litauen 4
Belgien 2
Niederlande 3 1
Frankreich 1 2
Österreich 1 3
Italien 1
Ungarn 4 20
USA 2
US-army 2 2
Großbritannien 1 2
(zerstört als Filmrequisit,
J. Bond-Film)
Der letzte „Törn” der Schiffe und Boote der Volksmarine
Die Bundesmarine behielt vorübergehend, bis etwa Ende 1992, 29 Schiffe, darunter auch ein Raketenschiff des „Tarantul”-Typs sowie einige Hilfsschiffe im Dienst. Die meisten Einheiten wurden in den Folgejahren verkauft, abgegeben bzw. verschrottet. Der bisher bekannte Stand(18):
12 RS-Boote Pr. 205 (OSA-I) 5 – abgegeben an Lettland
7 – verschrottet
5 Raketenschiffe Pr.1241 /TARANTUL/ 1 – Tests in den USA
1 – Museumsschiff, Peenemünde
3 – verschrottet
1 RS-/Patrouillenboot Pr.151 /BALCOM 10/ 1 – BGS, Küstenwache
(1) – Fertigstellg. 2.10.1990,
Patr.-Boot Küstenwache
(1) – Fertigstellung 13.12.90, Auflieger
2 KTS-Boote Pr.131 /LIBELLE/ 1 – Museumsschiff Dänholm
1 – Museumsschiff Hamburg
6 MSR-/Grenzschiffe Pr.89.1 /KONDOR I/ 4 – Verkauft an Tunesien
2 – Verkauft an Malta
21 MSR Pr.89.2 /KONDOR II / 2 – Abgabe an Lettland
5 – Verkauft an Belgien
4 – Verkauft an Uruguay
9 – Verkauft an Indonesien
1 – verschrottet
3 KS-Schiffe Pr.1159 (KONI) 1 – Ansprengversuch, Verschrottung gepl.
2 – verschrottet
16 UAW-/KS-Schiffe Pr.133.1/PARCHIM-I/ 16 – Verkauft an Indonesien
12 Landungsschiffe Pr.108 /FROSCH-I/ 12 – Verkauft an Indonesien
14 Bergungs-Schiffe und Schlepper 4 – Verkauft an die Niederlande
4 – Verkauft an Belgien
2 – Verkauft an Uruguay
4 – Nutzung Bundesmarine
7 Versorger 5 – Verkauft an Norwegen
2 – Verkauft an Indonesien
9 Tanker 5 – Verkauft an die Niederlande
1 – Verkauft an Malta
1 – Verkauft an die VAE
2 – Verkauft an zwei Firmen in Deutschld.
9 schwimmende Stützpunkte. u. Wohnschiffe 3-Verkauft/übergeben innerhalb Deutschlands.
6 – Nutzung Bundesmarine
3 Aufklärungs-Schiffe 2 – Abgabe an Estland
1 Verkauftan Spanien
2 Such- u. Rettungsschiffe 1 – Verkauft an die Niederlande
1 – Verkauft innerhalb Deutschlands
1 Torpedofangboot 1- Verkauft an Lettland
1 Erprobungsfahrzeug 1 – Verkauft an Norwegen
1 Repräsentationsfahrzeug 1 – Verkauft an die Niederlande
1 Schulschiff 1 – verschrottet
10 Grenzkontrollfahrzeuge 5 – an Tunesien
2 – an Malta
3 – verschrottet
16 Schiffe des Seehydrographischen .Dienstes 15 -Nutzung in öff.- rechtl. Einrichtungen
1 – Verkauft an privaten Nutzer
Die Anzahl der Schiffe und Boote der VM wurde in verschiedenen Texten nach dem 3.10.1990 sehr unterschiedlich angegeben, vor allem die Zahl der „Kriegsschiffe.” Als solche galten überwiegend die Fahrzeuge der Typen OSA, Balcom-10, Frosch, Koni, Libelle, Parchim, Tarantul, Kondor, das Schulschiff und ein (?) Versorger. Noch im April 1992 waren 29 Marinefahrzeuge der Volksmarine in Nutzung der Bundesmarine.
Die Verwertung im Überblick – von „oben” gesehen
Am 30.7.1997 erfolgte der Bericht der Bundesregierung über den Abschluß der Verwertung des überschüssigen Materials der ehemaligen NVA. In der Anlage 1 zum Bericht sind aufgeführt:
Wesentliche Materialarten und -mengen
Materialart verwertete Mengen
Luftfahrzeuge 767 Stück
– Flugzeuge 446 Stück
– Hubschrauber 185 Stück
– von der NVA ausgemusterte Luftfahrzeuge 136 Stück
Kampfpanzer 2761 Stück
Gepanzerte Fahrzeuge 9467 Stück
– gepanzerte Kampffahrzeuge 6050 Stück
– sonstige gepanzerte Fahrzeuge 3417 Stück
Artilleriewaffen 2199 Stück
Schiffe und Boote 208 Stück
– Kriegsschiffe 82 Stück
– sonstige Marinefahrzeuge 126 Stück
– Radfahrzeuge rd. 133900 Stück
– PKW 7180 Stück
– LKW und Sonder-Kfz. 86715 Stück
– Kräder 2160 Stück
– Anhänger 37845 Stück
Munition rd. 30.690 t
Flüssige kritische Stoffe rd. 62.535 t
– flüssige RTS u. Reinigungsmittel 14335 t
– flüssige Gefahrstoffe 48200 t
Handfeuerwaffen (Schützenwaffen) rd. 1376650 Stück
– Pistolen, Pi, MG u. ä. 1304220 Stück
– Jagd-, Sport- u. Signalwaffen 72430 Stück
– Bekleidung u. persönliche Ausrüstung rd.19087 t
– Sanitätsmaterial rd. 15 600 t (19)
Die Rechnung
In Punkt 8 des o. a. Berichtes ist als Anlage 4 eine Übersicht beigefügt, die zu Einnahmen und
Ausgaben so zusammengefaßt wird:
8.1. Einnahmen aus der Verwertung
Eingenommen wurden rd. 345,1 Mio. DM. Erzielt wurden die Erlöse im wesentlichen durch Verkäufe in Höhe von
– rd. 214,6 Mio. DM auf Regierungsebene an andere Länder
– rd. 113,2 Mio. DM über die VEBEG
8.2. Ausgaben für die Verwertung
Ausgegeben wurden rd.1760,9 Mio. DM. Bedeutende Aufwendungen waren
– rd. 866,4 Mio. DM für die Entsorgung von Munition, Raketentreibstoffen und sonstigen Explosivstoffen,
– rd. 238,9 Mio. DM für die Bewachung und Lagerhaltung durch die bundeseigene MDSG bis Ende 1994,
– rd. 192,6 Mio. DM für die Beseitigung von Abfällen und Reststoffen,
– rd. 49,0 Mio. DM für die KSE-gerechte Zerstörung von TLE-Gerät.
8.3. Saldo
Die auf die Einnahmen/Ausgaben begrenzte Bilanz der Verwertung des Materials der ehemaligen NVA weist Nettoausgaben in Höhe von rd. 1415,8 Mio. DM aus. Beauftragt mit der Verwertung (durch den Deutschen Bundestag) war die VEBEG. Die Angebote zur Verwertung der Güter der ehemaligen Staatsorgane der DDR, einschließlich der NVA, erfolgten im Bundesauschreibungsblatt und mit Angebotslisten. Ab Mai 1992 erhielt
der Bundestag im 4-Monate-Turnus Bericht über die Verwertung des NVA-Materials. Alles scheinbar streng geordnet, in einem wirtschaftlich und organisatorisch hoch leistungsfähigen Land.
Der Abschluß der Verwertung einer ganzen Armee aber erfolgte mit einem „Minus” von 1,4 Mrd. DM? Der Autor kann nur fragen: War dieses Saldo so gewollt?
Wert – und Mehrwert . Eine Schlußbetrachtung
„Am 3.10.1990 hat die Bundesrepublik Deutschland die Ausrüstung einer hochgerüsteten und gut ausgestatteten Armee übernommen”, so der Beginn einer Anfrage von SPD-Abgeordneten des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung. Die erteilten Antworten enthalten zwar viele Details, sagen jedoch nichts über den Gesamtwert dieser Waffensysteme und Ausrüstungen, weder zum Moment der Übernahme noch zu einem späteren Zeitpunkt.
Die entsprechende Frage wird so beantwortet: „Die DDR-Werte für das gesamte übernommene Material zum Stichtag 3.10.1990 können nicht ermittelt werden. Wie in der DDR gab es auch in ihren Streitkräften kein den Grundsätzen des Preisrechts entsprechendes Rechnungssystem.” Na sicher doch: In der NVA galt das Preisrecht der DDR. Und weiter: „Eine dokumentierte Materialübergabe und Inventur mit Materialnachweis … fand nicht statt.
Vorhanden war lediglich eine vom MfAV erarbeitete Liste der Hauptarten der Technik.” Und dann: „Eine ordnungsgemäße Übergabe der Munition fand nicht statt.” Die Antwort dazu wurde bereits genannt. Die folgende Berechnung basiert zunächst auf dem Preisrecht der DDR. Grundlage sind nur Waffen, Technik, Reserven und Liegenschaften unter dem Zugriff der NVA. Der bereits zerstörte Teil an Waffen (Abrüstungsinitiativen der DDR) sowie der bereits veräußerte Teil (Befehl MfAV) dürften das geschätzte Ergebnis nicht deutlich beeinflussen.
1. Das bewegliche Sachvermögen
Der parlamentarische Staatssekretär im MfAV, Dr. Wieczoreck, berichtete am 20.4.1990 vor der Volkskammer, daß in der NVA gegenwärtig 3130 Technikarten mit einem investiven Wert von 86 Mrd. Mark vorhanden sind. Dazu zählten z. B. nicht stationäre Na-Technik, Werkstattausrüstungen, stationäre Medizintechnik u. v. a. Für eine Umrechnung in DM wären diese Überlegungen möglich:
Die Technik der NVA wurde, vor allem bis etwa 1980, zu im Weltmarktvergleich äußerst günstigen Preisen importiert. Die Preise für Lieferungen aus der UdSSR lagen um das 4 – 5fache unter den Beschaffungspreisen für vergleichbare westliche Technik.
Es existierte ein durchgängiges System von Durchsichten, Wartung und Instandsetzung, das sowohl werterhaltende als auch wertsteigernde Maßnahmen enthielt, einschließlich Modernisierungen und Komplettierungen. Dadurch befand sich die Militärtechnik zum Zeitpunkt der Übergabe in einem guten bis sehr guten Zustand.
Beispiele belegen, daß für eine Umrechnung des Beschaffungswertes der Militärtechnik der NVA in den aktuellen Gebrauchswert durchaus ein Verhältnis von 1 Mark der DDR zu 1 DM in Anwendung gebracht werden kann.
So betrug der Systempreis für die supermodernen MIG-29 100 Mio. Mark der DDR pro Maschine (Einzelpreis ca. 62 Mio. Mark). Das ergibt für die 24 übernommenen Maschinen 2,4 Mrd. Mark. Mit Sicherheit kann die gleiche Größe in DM angenommen werden. Auch ein evtl. höherer Kampfwert des Eurofigthers würde wohl nicht den Vergleich der Systempreise (100:125,4) übertreffen. Der damalige Bundesminister der Verteidigung Rühe ging bei der Produktion des „Eurofigther” von einem Systempreis von 125,4 Mio. DM pro Stück aus.
Ähnlich ist es bei der Betrachtung des hohen Gebrauchswertes der Schiffe der Volksmarine. So wurde z. B. der Beschaffungspreis der 39 nach Indonesien verkauften Schiffe mit 1,7 Mrd. Mark angegeben, als Zeitwert jedoch von der Bundeswehr nur 187 Mio. Mark berechnet. Es ist nun interessant, daß im wahrscheinlichen Lieferjahr der Schiffe (1994) die Bewaffnungsimporte Indonesiens um ca. 1,2 Mrd. US-Dollar über dem Mittel. der Jahre
1990-93 liegen. 1,2 Mrd. Dollar ergaben beim Umrechnungskurs von 1:1,5 ca. 1,8 Mrd. DM. Damit läge der Verkaufswert sehr nahe am o. a. Beschaffungspreis von 1,7 Mrd. Mark, d. h. Mark und DM ständen 1:1 gegenüber!
Den für sie wertvollsten Teil des Sachvermögens nahm die Bundeswehr wie o. a. als sog. Kategorie I in Nutzung.
Bewaffnung und Militärtechnik gesamt: ca. 86 Mrd. DM.
2. Reserven und Bestände
Insider gehen hier von einem Wert von 10-15 Mrd. DM aus. Darin enthalten sind die im Bericht des MfNV vom 15.3.1990 genannten TS-, Verpflegungs- und medizinischen Reserven ebenso wie die im Bericht aufgeführten 290000 Tonnen Munition und die in der Antwort auf o. a. Anfrage im Bundestag genannten, von der Bundeswehr übernommenen 760000 Ausstattungssätze Bekleidung mit je 50 Artikeln und 600000 Ausstattungssätze
persönlicher Ausrüstung mit je 30 Artikeln. Laut „Spiegel” 52/90 hat diese „Ware” einen Wert von rund 2,4 Mrd. Mark. Fachspezifische Reserven und Bestände gab es in allen Teilstreitkräften, Waffengattungen und Diensten, alle von hohem Gebrauchswert. Reserven und Bestände gesamt: 10-15 Mrd. DM
3. Vermögenswerte von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen
Hier wurde von folgenden Größenordnungen ausgegangen:
Ca. 69 Mrd. DM für 138000 ha, genutzt für militärische Objekte und Wohnungsbauten. Für diese Grundstücksflächen werden heute je nach Lage Bodenpreise zwischen 30 und 500 DM/m2 berechnet. Dieser Rechnung wurde ein Durchschnittswert von 50 DM/m2 zugrunde gelegt.
Ca. 1 Mrd. DM für 100 000 ha durch Ausbildungsanlagen genutzte Grundstücksflächen, teilweise Brachland, umweltbelastet. Zugrunde gelegt wurde ein Durchschnittswert von 1 DM/m2. Ca. 30 Mrd. DM für militärisch genutzte Gebäude und bauliche Anlagen. Grundlage: Etwa 40-50% einer Liegenschaft wurden der Nutzung durch Behörden oder Unternehmen zugeführt.
Ca. 3 Mrd. DM für ca. 66000 im Bestand der NVA befindliche Wohnungen. Der Rechnung wurde ein Quadratmeterpreis von 800 DM zugrunde gelegt. Gesamt: ca. 103 Mrd. DM für o. g. Vermögenswerte.
4. Zusammenfassung
Aus o. a. Berechnungen könnte das Gesamtvermögen der NVA auf ca. 200 Mrd. DM geschätzt werden. (20)
In dieser Bewertung fanden noch keinen Niederschlag solche Werte wie die Hafenanlagen der Volksmarine, die Flugplätze, Werkstätten, stationäre Nachrichten-Anlagen oder das bisher genutzte stationäre Fernmeldenetz der NVA.
Nicht berücksichtigt sind auch, materiell zwar nicht eindeutig faßbar, aber dennoch von großem, letztlich auch materiellem, Wert, folgende Faktoren:
· Der Zugewinn durch die Übernahme des geistigen. (intellektuellen) Eigentums der NVA. Dieses Potential, besonders auf den Gebieten der Militärmedizin, der technischen Forschung und Entwicklung, der Militärtopographie, der Institute und Lehreinrichtungen, der Militärgeschichte u. a. wies beachtliche Forschungsergebnisse auf.
· Die durch den politischen Zugewinn (Wegfall des bisherigen Gegners) möglichen materiellen Einsparungen der Bundeswehr.
· Der durch (auch kostenlose) Übergabe an NATO-Partner entstandene Gewinn an Kampfkraft in diesen Ländern und die Stärkung der Position der BRD durch die großzügige Übergabe von Waffen, z. B. an die Türkei.
· Der Zugewinn durch die nun mögliche „technische Auswertung”, die wesentlich billiger, kürzer und ungefährlicher ist als der Weg über die Spionage u. a. (21)
Es bleibt festzustellen, daß eine exakte Wertefeststellung politisch sicher nicht gewollt und im engen zeitlich vorgegebenen Rahmen der Wiedervereinigung kaum möglich war.
Rückblick – und Feststellung
Die vor fast 15 Jahren geräumten Parks der NVA dienen heute zivilen Zwecken oder sind verfallen, die Piers der Volksmarine wurden hier und da Teil neuer „marina’s”, auf einigen Rollbahnen der LSK starten und landen nun kleine zivile Flugzeuge oder finden illegale Rennen statt. Die in alle Welt verteilte Technik ist nur in Einzelstücken zu finden und auch über Funk nicht mehr zu erreichen – auch „Rügen-Radio” stellte den Dienst ein.
Irgendwo an der Küste Kaliforniens verrosten 5 oder 6 Startrampen des Typs „Rubesh”, ihre Raketen wurden längst zu Tests gestartet. Nur eine Rampe wird noch von Enthusiasten im Dresdner Museum gewartet. Im Marinehafen von Jakarta liegt die „Pulau Rote”. Mit ihren arg verschlissenen Maschinen läuft das MSR nur noch selten zu Wachaufgaben in die Java-See aus. Gut erhalten ist nur der Namenszug am Bug des
Schiffes, dort, wo noch vor 10 Jahren der Name „Wolgast” zu lesen war. Hoch am Himmel unseres östlichen Nachbarlandes aber ziehen seit einiger Zeit Kampfjets ihre Bahnen, deren Triebwerkslärm den Einwohnern von Preschen und Laage lange Jahre in den Ohren klang. Die Silhouette weist sie als MIG-29 aus, nun aber mit polnischem Hoheitszeichen. 15 Jahre – wie lang – oder wie kurz – ist dieser Zeitraum? Zu lang, um sich noch zu erinnern, zu kurz, um schon Akten zu öffnen? Der Autor glaubt festgestellt zu haben, daß über das aufgeworfene Thema wenig gesprochen – und gar nicht geschrieben – wird. Betrachtet wurde im vorliegenden Beitrag nur ein ganz geringer Teil der Technik. Allein die „Liste der Hauptarten der Militärtechnik” der NVA umfaßt 32 engbedruckte Seiten mit jeweils bis zu 50 Positionen, und hinter sehr vielen Positionen stehen vierstellige Zahlen. Tausende Funk-, Richtfunk- und Navigationsmittel, Werkstattausrüstungen, Steuer- und optische Geräte, Werkzeug, Ersatzteile und Zubehör sind „in alle Winde verweht.” Und wie war das mit den Liegenschaften? Ein
Thema, das sicher noch einer Zusammenfassung bedarf.
Anmerkungen
1. Siehe Armee ohne Zukunft. Das Ende der NVA und die deutsche Einheit. Zeitzeugenberichte und Dokumente. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamts herausgegeben von Hans Ehlert, Berlin 2002, S. 239.
2. Ebenda, S. 253.
3. Spalte 1: Liste der Hauptarten der Technik, Kopie im Besitz des Autors. Spalten 2 u.3: Brief 3 Konversionszentrum Bonn. In: Deutscher Bundestag, Drucksache 12/2026 vom 31.1.1992. Spalte 4: Anlage zum Bericht Verteidigungs-Ausschuß des Deutschen Bundestages vom 5.7.1992, NFD 12/1626.
4. Siehe ebenda, Anlagen 5 und 8 zum Bericht.
5. Siehe Deutscher Bundestag, Drucksache 12/2026 vom 31.1.1992.
6. Siehe Brief 3, wie Anmerkung 3, S. 43
7. Siehe ebenda, S. 62-64.
8. Siehe ebenda, S. 65.
9. Siehe ebenda, S. 58/59.
10. Siehe Manfred Röseberg: Schiffe und Boote der Volksmarine der DDR, Rostock 2002, S. 360
11. Siehe Brief 3, wie Anmerkung 3, S.19.
12. Deutscher Bundestag; Antwort auf schriftliche Fragen an die Bundesregierung, Drucksache 12/2429
13. Auszug UN-Waffenregister. hHp:disarmament2un.org.
14. Siehe Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages: Bericht zur Verwertung des Materials der ehemaligen NVA /KSE-Vorgaben, Az. RüZ II /Arb.-Stab NVA
15. Siehe ebenda, Anlage 2
16. Siehe Ministerium für Abrüstung und Verteidigung: Plan der Maßnahmen zur Verwertung bzw. Vernichtung sensitiver Dokumente, Technik u. Bewaffnung der NVA vom 1.9.1990. Anlage 2. Kopie beim Autor.
17. Siehe MIG, MI, Su und Co. Sämtliche Militär-Flugzeuge und –Hubschrauber der DDR. Herkunft, Truppendienst, Verbleib. Ein Handbuch, hrsg. Von Lutz Freundt, Dietrich Banach u. a., Diepolds 2002,
18. Siehe Manfred Röseberg: Schiffe und Boote, wie Anmerkung 10.
19. Siehe Armee ohne Zukunft, wie Anmerkung 1, Dokument 96, S. 525.
20. Siehe Mager/Voigt: Transferleistungen im geeinigten Deutschland. Herausgegeben von der PDS-Fraktion im Deutschen Bundestag, Juni 1999.
21. Siehe Christa Luft; Sachvermögen der NVA in der DDR.. Schreiben vom 15.4.1997 auf Fragen der Kameradschaft Ehemalige Berlin-Köpenick des Deutschen BundeswehrVerbandes. Kopie beim Autor. Neben den in den Anmerkungen genannten Quellen stützt sich der Beitrag auf mündliche und schriftliche Hinweise von Prof. Dr. Christa Luft, Staatssekretär a. D. Werner E. Ablaß, Dir. BITS Otfried Nassauer, Generalmajor a. D. Hans-Georg Löffler, Oberst a. D. Prof. Dr. Wilfried Hanisch, Oberst a. D. Dieter Hein, Kpt. z S a. D. Walter Jablonsky, Oberst a. D. Dieter Müller, Oberst a. D. Dr. Joachim Schunke, Oberst a. D. Dr. Wolfgang Wünsche, Fregattenkapitän a. D. Rolf Wellner
Cover Photo: Wilfried Neuber